Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
-
§Lena§
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 70
- Registriert: 23.10.2017, 11:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
#1
07.12.2020, 11:36
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Schuldner hat nach Erlass des MB sowohl die Hauptforderung nebst Zinsen, als auch die RA-Gebühren und Gerichtskosten bezahlt.
Muss ich den Mahnbescheid beim Zentralen Mahngericht zurücknehmen oder für erledigt erklären?
Oder sogar gar nichts und die Akte kann abgelegt werden? (Dieser Meinung ist der Chef)
Vielleicht kann mir jemand kurz helfen?
Liebe Grüße und bleibt alle gesund
Lena
-
mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1441
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
#2
07.12.2020, 11:49
Einfach keinen VB beantragen und Abschlussschreiben oder wie auch immer ihr das handhabt, Akte ablegen und fertig.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
-
sh161
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 609
- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
#3
07.12.2020, 11:53
§Lena§ hat geschrieben: ↑07.12.2020, 11:36
Oder sogar gar nichts und die Akte kann abgelegt werden? (Dieser Meinung ist der Chef)
Da hat er Recht, der Chef.
-
§Lena§
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 70
- Registriert: 23.10.2017, 11:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
#4
07.12.2020, 11:55
Okay, da wird sich Chef freuen, dass er Recht hat
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten
Liebe Grüße
Lena