außergerichtl. Einigung bevor das Mahnverfahren ins streitige Verfahren übergegangen ist. Was mache ich jetzt mit den GK

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Kristinchen31655
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#1

27.11.2020, 16:33

Einen schönen guten Abend :pfeif
Kurz vor Feierabend möchte ich euch noch einmal mit einer Frage behelligen... :kopfkratz

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt, wogegen der Gegner Widerspruch eingelegt hat. Nun soll unser Mandant Gerichtskosten zahlen, die ihm - trotz Belehrung - wohl doch zu hoch erscheinen. Er hat sich außergerichtlich mit dem Antragsgegner geeinigt. Soweit so gut.. Ist es nicht aber so, dass er zumindest eine komplette Gerichtsgebühr tragen MUSS.. auch wenn wir das streitige Verfahren nicht betrieben haben ??! Ich habe Angst jetzt mit ihm abzurechnen und das außer Acht zu lassen. Nicht, dass in einem halben Jahr das Gericht so langsam seine Kosten haben möchte und ich habe sie nicht vereinnahmt. :nachdenk Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochenende!
Refa-99
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#2

27.11.2020, 17:53

Da der Mandant Kostenschuldner ist, wird sich das Gericht sowieso an ihn wenden, wenn es seine Kosten haben will, also kannst du unabhängig davon abrechnen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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mücki
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#3

28.11.2020, 10:16

So wie du es schilderst, gehe ich davon aus, dass es sich um den Vorschuss für das streitigen Verfahren handelt, die brauchen nicht eingezahlt werden, wenn das Verfahren nicht weiter betrieben werden soll.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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