Nach Widerspruch gegen MB keine Anspruchsbegründung gefertigt - was nun?
Verfasst: 23.11.2020, 14:57
Hallo ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Problem:
Der Mandant hat selbst einen MB gestellt, gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. Der Mandant hat weder den "zweiten Teil" der Gerichtskosten eingezahlt, noch den Anspruch begründet. Der Widerspruch wurde am 14.01.2020 eingelegt, so dass sowohl die Zwei-Wochen-Frist als auch die Sechs-Monats-Frist bereits vor unserer Beauftragung abgelaufen war. Kann der Anspruch auch im Nachhinein nun noch begründet werden? Oder könnten/müssten/dürften wir einen neuen MB stellen?
Sorry, wir stehen hier gerade auf dem Schlauch
Danke für eure Hilfe!
ich habe mal wieder ein Problem:
Der Mandant hat selbst einen MB gestellt, gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. Der Mandant hat weder den "zweiten Teil" der Gerichtskosten eingezahlt, noch den Anspruch begründet. Der Widerspruch wurde am 14.01.2020 eingelegt, so dass sowohl die Zwei-Wochen-Frist als auch die Sechs-Monats-Frist bereits vor unserer Beauftragung abgelaufen war. Kann der Anspruch auch im Nachhinein nun noch begründet werden? Oder könnten/müssten/dürften wir einen neuen MB stellen?
Sorry, wir stehen hier gerade auf dem Schlauch
Danke für eure Hilfe!