Hallo ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Problem:
Der Mandant hat selbst einen MB gestellt, gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. Der Mandant hat weder den "zweiten Teil" der Gerichtskosten eingezahlt, noch den Anspruch begründet. Der Widerspruch wurde am 14.01.2020 eingelegt, so dass sowohl die Zwei-Wochen-Frist als auch die Sechs-Monats-Frist bereits vor unserer Beauftragung abgelaufen war. Kann der Anspruch auch im Nachhinein nun noch begründet werden? Oder könnten/müssten/dürften wir einen neuen MB stellen?
Sorry, wir stehen hier gerade auf dem Schlauch
Danke für eure Hilfe!
Nach Widerspruch gegen MB keine Anspruchsbegründung gefertigt - was nun?
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Soweit ich weiß, könnt ihr das Verfahren weiter betreiben. Die 6-Monats-Frist, die du meinst, ist bestimmt die des § 701 ZPO und gilt nur, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Ihr müsst natürlich prüfen, ob die Ansprüche nicht anderweitig angegriffen werden können, zB durch Verjährung.
- icerose
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Ihr könnt den Anspruch auch jetzt noch begründen - einfach die GK einzahlen (hier würde ich vorsorglich parallel den Antrag stellen, das Verfahren abzugeben), dann fordert das streitige Gericht zur Anspruchsbegründung auf und es geht weiter.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück