Guten Tag an Alle,
ich soll ein Programm aussuchen, dass die Forderung unter Berücksichtigung von § 367 BGB berechnet. Habt Ihr Erfahrungen damit? Welches ist empfehlenswert?
Gerichtsvollzieher haben wohl auch so ein Programm.
Vielen Dank und viele Grüße
Eva