§ 367 BGB Programm zum Berechnen

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EvaVagts
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 23.11.2020, 11:26
Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin

#1

23.11.2020, 11:30

Guten Tag an Alle,

ich soll ein Programm aussuchen, dass die Forderung unter Berücksichtigung von § 367 BGB berechnet. Habt Ihr Erfahrungen damit? Welches ist empfehlenswert?
Gerichtsvollzieher haben wohl auch so ein Programm.

Vielen Dank und viele Grüße
Eva
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