Gegner will Briefpost nicht beantworten

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salia81
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#1

16.11.2020, 18:02

Hallo,

ich habe etwas ganz kurioses erlebt:
Zur Vorgeschichte
Unser Mandant hatte bei einer Fluggesellschaft einen Flug gebucht. Aufgrund von Corona wollte er die Reise jedoch nicht antreten und hat den Flug storniert.

Unsere Kanzlei wurde beauftragt, die Flugkosten einzutreiben. Also wurde ein Schreiben an die Fluggesellschaft geschickt, dass sie das Geld zurückerstatten sollen.

Daraufhin reagierte die Gegenseite per Mail und wies die Forderung zurück. Es folgte ein weiteres Schreiben an die Fluggesellschaft.

Und jetzt kommt das merkwürdige: die Gegenseite schreibt einen Brief und verweist uns an den Kundenservice auf deren Internetseite bzw. an die Möglichkeit, eine WhatsApp zu schicken. Weiter schreibt sie, dass unser Brief nicht bearbeitet wird.

Ist das zu fassen? Und vor allem, ist das zulässig? Ich habe alle möglichen Suchanfragen im Internet gestartet, aber nix brauchbares gefunden. Nur, welche Anforderungen an einen Geschäftsbrief gestellt werden.

Ganz unabhängig davon, dass ich dieses Verhalten sehr frech finde, habe ich versucht, es über den Kundenservice auf der Internetseite zu versuchen. In dem Kontaktformular gab ich die Fallnummer sowie eine E-Mail Adresse an. Beim Klicken auf „weiter“ passierte nichts.

Ich werde unseren Brief nochmals per Mail übermitteln, würde aber trotzdem gerne wissen, ob Briefpost derart zurückgewiesen werden kann. Weiß jemand was dazu?
Refa-99
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#2

16.11.2020, 21:35

Wenn die Briefpost zugestellt wurde (§ 130 BGB), kann der andere sich nicht darauf berufen, dass er diese nicht bearbeitet. Sofern ihr also einen Nachweis des Zugangs habt (der dürfte wenigstens in der Antwort liegen), gerät die Fluggesellschaft also ganz normal in Verzug.

Der Verweis auf andere Wege scheint mir ein Versuch zu sein, von der eigenen Verpflichtung abzulenken und zu hoffen, dass der Kunde die Mühen scheut. Auch wenn ich das eher gegenüber Privatpersonen und nicht gegenüber Kanzleien erwartet hätte.

Ihr könnt ganz normal die nächsten Schritte einleiten, was auch immer dein Chef plant (Klage, Mahnverfahren, etc)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Pitt
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#3

17.11.2020, 09:26

Falls die Fluggesellschaft als Mitglied bei der Schlichtungsstelle SÖP aufgeführt wird, würde ich parallel die Schlichtungsstelle einschalten. Wenn die dann immer noch auf stur schalten, hilft i. d. R. nur klagen.
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