MB online

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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BärbelBW
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#1

16.11.2020, 14:13

Hallo zusammen,
wir machen ganz selten MB in der Kanzlei. Nun soll ich einen MB machen und weiß nicht wirklich wo ich die vorgerichtlichen bzw. außergerichtlichen Kosten eintragen muss.
Ich habe vorgerichtliche Kosten gefunden, da kann ich aber nur den Wert der GG eingeben. Habe aber auch noch Auslagen und Mwst.
Danke schon mal für eure Hilfe.

LG Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
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Adora Belle
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#2

16.11.2020, 14:24

Du gibst bei "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit" die gesamten vorgerichtlichen Kosten ein, einschließlich Auslagen und USt.

Bei "Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen (ohne Auslagen und ohne MwSt.)" trägst Du die halbe GG ein, hier natürlich den Nettobetrag.
BärbelBW
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#3

16.11.2020, 17:15

Hat geklappt, vielen Dank.
Viele Grüße
Bärbel
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