Kassenpfändung, wie geht das?

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Bärchen

#1

04.05.2006, 12:51

Hallöchen!
Ich brauche mal Eure Hife.
Wir haben hier eine ZV-Sache. Die Schuldnerin ist eine Einzelfirma (Frisörsalon). Den VB haben wir gegen die Inhaberin mit der Privatanschrift. Kann ich den jetzt die Geschäftskasse pfänden? Kann man da einen ganz normalen ZVA machen unter Hinweis, dass das das Geschäft der Schulderin ist oder muss ich einen Pfüb gegen den Frisörsalon machen? Irgendwie steh ich gerade voll auf dem Schlauch! :ohmann

Bitte helft mir!

Danke schon einmal im Voraus

Gruß Nina
peterchen
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Registriert: 04.04.2006, 16:05

#2

04.05.2006, 13:16

durch beauftragung des für das geschäftslokal zuständigen gerichtsvollziehers.

aber nicht wundern, ein angemessener betrag an wechselgeld muß dem schuldner belassen werden; gewiefte schuldner haben nie mehr in der kasse und so aufbewahrt, daß auch eine taschenpfändung nichts bringt.
Bärchen

#3

04.05.2006, 14:22

Danke!
Also, einen ganz normalen ZV-Auftrag machen mit Hinweis, dass es sich bei der Person, die im VB steht, um die Inhaberin des Geschäfts geht, und dass der GV dort eine Kassenpfändung betreiben soll?
Ich habe da so meine Bedenken, dass der GV meint, dass ja halt die Inhaberin mit ihrer privaten Anschrift im VB steht und insoweit auch nichts mit dem Geschäft zu tun hat!

Gruß Nina
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wifey
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#4

04.05.2006, 14:31

:hm wenn die Inhaberin nichts mit ihrem eigenen Geschäft zu tun hat .... wer denn dann???

Ich würde die ZV-Unterlagen von der "Privatpfändung" beifügen, im neuen ZV-Antrag die Firmenanschrift angeben, in Klammern dahinter (privat: xyz) und so erst mal den GV losschicken .... und beten, dass es was zu pfänden gibt ;-)
Viele Grüße

ich
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