Urkundenmahnverfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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LuckyNumber
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#1

11.11.2020, 11:16

Hallo zusammen!
Ich finde (bisher) keine Lösung meines Problems: Habe ein Feststellungsurteil (Nutzungsentschädigung Miete) und soll die Mieten nunmehr im Wege des Mahnverfahrens titulieren. Mein Frage ist nunmehr 1) kann/muss ich hierfür einen Urkundenmahnbescheid einreichen? 2) Die Räumung wurde noch nicht durchgeführt, d. h. die Beträge (Nutzungsentschädigung) können derzeit noch gar nicht endgültig beziffert werden. Kann der MB (normaler oder auch im Urkundenverf.) überhaupt schon eingereicht werden?
Wie immer vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße LuckyNumber
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icerose
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#2

11.11.2020, 11:32

LuckyNumber hat geschrieben:
11.11.2020, 11:16
Mein Frage ist nunmehr 1) kann/muss ich hierfür einen Urkundenmahnbescheid einreichen?
Kann ja, muss nein.
LuckyNumber hat geschrieben:
11.11.2020, 11:16
Kann der MB (normaler oder auch im Urkundenverf.) überhaupt schon eingereicht werden?
Über bisher fällige Beträge kann der MB auch jetzt schon beantragt werden - scheint mir aber nicht sinnvoll zu sein, wenn noch weitere Ansprüche auflaufen und noch zu titulieren sind (mit Blick auf die Kostenminderungspflicht).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
LuckyNumber
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#3

11.11.2020, 13:38

Bis hierin schonmal: Merci beaucoup!

:thx
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