Neuzustellungsantrag oder neuer MB-Antrag??

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DeniseRa
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#1

14.10.2020, 09:26

Hallo ihr Lieben,

ich stehe total auf dem Schlauch und bräuchte einmal Euren Rat! :)

Folgender Vorgang:

Am 10.03.2020 wurde dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt. Am 07.04.2020 haben wir einen Vollstreckungsbescheid beantragt, welcher aber aufgrund Umzuges des Schuldners nicht zugestellt werden konnte. Wir waren daraufhin damit befasst, die Adresse des Schuldners herauszufinden, was sich als sehr schwierig gestaltet hat. Heute haben wir seine aktuelle Adresse erhalten.

Meine Frage ist jetzt, ob ich einfach einen Neuzustellungsantrag stellen kann oder, ob ich einen neuen MB beantragen muss? Die 6-Monatsfrist innerhalb der VB beantragt werden muss ist abgelaufen. Wir haben ja aber den VB bereits im April beantragt, er konnte ja lediglich nicht zugestellt werden. Ich bin neu in der ZV und deshalb noch etwas unsicher..

Ich danke Euch für Eure Hilfe! :)
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Tigerle
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#2

14.10.2020, 09:41

Du hast doch den VB-Antrag rechtzeitig gestellt, d.h. dieser ist bereits beantragt und mit Sicherheit auch erlassen, er konnte eben nur noch nicht zugestellt werden. Wenn Du den VB nicht durch das Gericht hättest zustellen lassen, sondern es selbst zustellen lassen würdest, hättest Du den VB (ohne Zustellung) schon in der Hand.

Du kannst meines Erachtens also ganz normal die Neuzustellung beantragen.
DeniseRa
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#3

14.10.2020, 10:57

Tigerle hat geschrieben:
14.10.2020, 09:41
Du hast doch den VB-Antrag rechtzeitig gestellt, d.h. dieser ist bereits beantragt und mit Sicherheit auch erlassen, er konnte eben nur noch nicht zugestellt werden. Wenn Du den VB nicht durch das Gericht hättest zustellen lassen, sondern es selbst zustellen lassen würdest, hättest Du den VB (ohne Zustellung) schon in der Hand.

Du kannst meines Erachtens also ganz normal die Neuzustellung beantragen.
Vielen Dank! :lol:
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