Mahnverfahren Arbeitsrecht

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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LuisaJL
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#1

22.09.2020, 15:42

Hallo :wink2

Ich stehe etwas auf dem Schlauch.

Ich soll nun in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einen Mahnbescheid beantragen.

Gibt es hier einen Formularzwang? Wie ich gelesen habe, ist die Beantragung über Online-Mahnantrag nicht zulässig. Können wir den Antrag über das alte handschriftliche Formular einreichen oder wie hat ein solcher Antrag im Arbeitsrecht auszusehen?

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

22.09.2020, 16:14

Dazu gibt es hier schon jede Menge Beiträge.

viewtopic.php?t=77618
viewtopic.php?t=76115&start=20
viewtopic.php?t=77444
viewtopic.php?t=79894

Für Anwälte besteht die Pflicht zur Benutzung eines Schreibprogramms. Ihr tut Euch selbst einen Gefallen, wenn Ihr gleich Klage erhebt.
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#3

22.09.2020, 16:24

Ich stimme Adora zu. Zumal es das Formular nur im 25-er Pack bei S**** gibt. Das brauchste einmal und der Rest vergammelt bis er ungültig ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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skugga
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#4

22.09.2020, 21:18

Und ich stimme Adora und goali zu und ergänze, dass der MB auch nicht schneller zum Titel führt als die Klage. Das war mal vor vielen Jahren so, ist aber inzwischen Schnee von gestern.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
LuisaJL
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#5

23.09.2020, 11:31

Danke für die Rückmeldungen.

Mein Chef möchte, dass ich einen Mahnbescheid beantrage...

Ich habe bereits einige Beiträge hierzu im Foreno gelesen, so richtig blicke ich allerdings noch nicht durch. Im RA-Micro habe ich versucht, einen arbeitsgerichtlichen MB zu erstellen, der Ausdruck ist allerdings kein Formular und wird so nicht zu verwenden sein.

Welche Alternative habe ich ? Im Schreibwarengeschäft die Vordrucke kaufen und dann per Schreibmaschine ausfüllen?
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Adora Belle
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#6

23.09.2020, 11:38

Du musst den Vordruck kaufen und mit RA-Micro ausfüllen. Schreibmaschine darf der Anwalt eben gerade nicht. Der Mandant selbst dürfte allerdings.

Dein Chef ist echt ne Knalltüte. Hier im Forum sind ca 27 Threads, in denen am Ende immer steht - puh, wenn ich gleich geklagt hätte, dann hätte ich schon lange ein Urteil, jetzt ist noch nicht mal der MB raus. WENN ICH DAS NUR VORHER GEWUSST HÄTTE.

Ich bin ab jetzt raus, jeder blamiert sich so gut er kann.
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#7

23.09.2020, 11:39

"§1aBeschriftung mittels Schreibprogramm(1) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck kann ineinem aus Blatt 1 bis 3 bestehenden Teil des Vor-drucks für den Antrag auf Erlass des Mahnbe-scheids und in einem aus Blatt 3 bis 5 bestehendenTeil des Vordrucks für den Antrag auf Erlass desVollstreckungsbescheids in einer Ausführung ver-wendet werden, in der die Blätter jeweils einzeln mit-hilfe eines Schreibprogramms zu beschriften sind.Das Programm muss1. die Übereinstimmung der von Blatt 1 auf Blatt 2bis 5 und der von Blatt 3 auf Blatt 4 und 5 zu....." vgl. Bundesgesetzblatt

habe noch nie einen gemacht aber sollte gehen: https://onlinehilfen.ra-micro.de/index. ... _erstellen
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jojo
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#8

24.09.2020, 08:14

Ich bin da ganz bei AB: Habe gestern noch einen MB-Antrag auf der Rast zurückgenommen und Klage erhoben. Das Ding lief bereits seit 5 Monaten..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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