Abgabe an Gericht der Hauptsache

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Refa-99
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#1

03.09.2020, 13:37

Hallo miteinander,

ich hab eine Frage zur Abgabe nach einem Mahnverfahren: nach dem Widerspruch des Gegners ruhte das Verfahren längere Zeit. Ich habe nun doch den Auftrag, die Abgabe an das streitige Gericht zu beantragen.

1. wenn sich ein Teil erledigt hat, teile ich das den Mahngericht mit dem Antrag auf Abgabe mit oder erst dem Gericht der Hauptsache?
2. kann ich einfach warten, bis sich das Gericht der Hauptsache meldet, bevor ich die Begründung nachreiche oder muss ich das jetzt schon tun?

Danke euch!
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Feldhamster
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#2

03.09.2020, 18:35

Warum hat sich ein Teil erledigt? Zahlung?

Da das streitige Verfahren Gerichtskosten und Anwaltsgebühren auslöst, würde ich im Hinblick darauf, dass im Falle des Obsiegens nur die notwendigen Kosten erstattungsfähig sind, auch nur für den tatsächlich noch streitigen Teil die Abgabe beantragen.

Anspruchsbegründung kannst du jetzt einreichen, du kannst aber auch warten, bis du vom streitigen Gericht dazu aufgefordert wirst.
Refa-99
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#3

03.09.2020, 20:00

Genau, der Schuldner hat teilweise gezahlt. Ich würde jetzt teilweise erledigt erklären und bezüglich des Rests die Abgabe beantragen. Passt das?

Und wenn ich die Begründung jetzt einreiche, dann muss ich sie an das Mahngericht adressieren, oder?
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#4

03.09.2020, 20:07

Beides ja.
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