verzwickter Fall - Wer ist Anspruchsgegner?

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Inkasso-Tante
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#1

01.09.2020, 10:38

Guten Morgen, alle zusammen!

Ich habe heute einen recht verzwickten Fall für euch und hoffe, ihr könnt mir helfen, klarer zu sehen oder mir zumindest neue Denkanstöße zu geben.

Unsere Mandantin, eine GmbH, hatte einen Softwarevertrag mit einer X e.K., Inhaber: Herr X. Ohne Kenntnis unserer Mandantin wurde diese X e.K. jedoch während des laufenden Vertrages von Amts wegen gelöscht.
Daraufhin erfolgte die Rechnungsstellung (von der Mandantin unbemerkt) durch eine nicht eingetragene Einzelfirma Y, die später in eine Y e.K., Inhaberin: Frau X (wohl die Ehefrau des Herrn X), überging. Zuletzt liefen die Rechnungen über diese Y e.K. Auf Nachfrage hat die Mandantin mitgeteilt, dass eine Vertragsübernahme durch die Y e.K. niemals kommuniziert wurde.
Die jährlichen Zahlungen für den Softwarevertrag wurden weiterhin auf das im Vertrag angegebene Konto der X e.K. geleistet.

Letztes Jahr hat die Mandantin den Vertrag fristgerecht gekündigt, allerdings nicht gegenüber der X e.K., sondern, weil die Rechnungen ja zuletzt immer von der Y e.K. kamen, gegenüber der Y e.K.
Wurde diese Kündigung an den/die richtige/n Anspruchsgegner/in übersandt oder hätte sie an die X e.K. bzw. Herrn X gerichtet sein müssen?
Im schlimmsten Fall wäre die Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt und der Vertrag würde noch laufen.

Versehentlich wurde nach Ablauf der Kündigungsfrist nochmals der Jahresbetrag überwiesen und gegenüber der Y e.K. zurückgefordert, nachdem dies aufgefallen ist.

Die Y e.K. bzw. Frau X weigern sich jedoch die Zahlung zurückzuerstatten.

Nun möchte die Mandantin, dass Mahnbescheid wegen ungerechtfertigter Bereicherung beantragt wird.
Wenn die Kündigung bereits nicht rechtmäßig erfolgte, können wir uns alles Weitere sparen, wenn aber die Kündigung in Ordnung war, bleibt die große Preisfrage: Gegen wen sollen wir weiter vorgehen?

Der sachbearbeitende Anwalt möchte nun, dass ich gegen Herrn X (wegen der Löschung der X e.K.) und die Y e.K., Inhaberin: Frau X, als Gesamtschuldner vorgehe.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir wahrscheinlich mit einem Widerspruch zumindest seitens eines beiden Schuldner rechnen müssen. Auch auf die möglichen negativen Kostenfolgen für die Mandantin, wenn wir einen falschen Schuldner in Anspruch nehmen, habe ich hingewiesen. Der Sachbearbeiter will jedoch auf jeden Fall verhindern, dass wir erst gegen Schuldner 1 vorgehen, um festzustellen, dass das möglicherweise der Falsche ist, und dann anschließend nochmals gegen Schuldner 2 von vorne beginnen zu müssen.

Habt ihr einen heißen Tipp oder Denkanstöße für mich, wie wir diesen Knoten auflösen können?
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#2

01.09.2020, 10:55

Inkasso-Tante hat geschrieben:
01.09.2020, 10:38
Guten Morgen, alle zusammen!

Ich habe heute einen recht verzwickten Fall für euch und hoffe, ihr könnt mir helfen, klarer zu sehen oder mir zumindest neue Denkanstöße zu geben.

Unsere Mandantin, eine GmbH, hatte einen Softwarevertrag mit einer X e.K., Inhaber: Herr X. Ohne Kenntnis unserer Mandantin wurde diese X e.K. jedoch während des laufenden Vertrages von Amts wegen gelöscht.
Daraufhin erfolgte die Rechnungsstellung (von der Mandantin unbemerkt) durch eine nicht eingetragene Einzelfirma Y, die später in eine Y e.K., Inhaberin: Frau X (wohl die Ehefrau des Herrn X), überging. Zuletzt liefen die Rechnungen über diese Y e.K. Auf Nachfrage hat die Mandantin mitgeteilt, dass eine Vertragsübernahme durch die Y e.K. niemals kommuniziert wurde.
Die jährlichen Zahlungen für den Softwarevertrag wurden weiterhin auf das im Vertrag angegebene Konto der X e.K. geleistet.

Letztes Jahr hat die Mandantin den Vertrag fristgerecht gekündigt, allerdings nicht gegenüber der X e.K., sondern, weil die Rechnungen ja zuletzt immer von der Y e.K. kamen, gegenüber der Y e.K.
Wurde diese Kündigung an den/die richtige/n Anspruchsgegner/in übersandt oder hätte sie an die X e.K. bzw. Herrn X gerichtet sein müssen? Meiner Meinung nach Rechtsberatung.
Im schlimmsten Fall wäre die Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt und der Vertrag würde noch laufen.

Versehentlich wurde nach Ablauf der Kündigungsfrist nochmals der Jahresbetrag überwiesen und gegenüber der Y e.K. zurückgefordert, nachdem dies aufgefallen ist.

Die Y e.K. bzw. Frau X weigern sich jedoch die Zahlung zurückzuerstatten.

Nun möchte die Mandantin, dass Mahnbescheid wegen ungerechtfertigter Bereicherung beantragt wird.
Wenn die Kündigung bereits nicht rechtmäßig erfolgte, können wir uns alles Weitere sparen, wenn aber die Kündigung in Ordnung war, bleibt die große Preisfrage: Gegen wen sollen wir weiter vorgehen?

Der sachbearbeitende Anwalt möchte nun, dass ich gegen Herrn X (wegen der Löschung der X e.K.) und die Y e.K., Inhaberin: Frau X, als Gesamtschuldner vorgehe.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir wahrscheinlich mit einem Widerspruch zumindest seitens eines beiden Schuldner rechnen müssen. Auch auf die möglichen negativen Kostenfolgen für die Mandantin, wenn wir einen falschen Schuldner in Anspruch nehmen, habe ich hingewiesen. Der Sachbearbeiter will jedoch auf jeden Fall verhindern, dass wir erst gegen Schuldner 1 vorgehen, um festzustellen, dass das möglicherweise der Falsche ist, und dann anschließend nochmals gegen Schuldner 2 von vorne beginnen zu müssen.

Habt ihr einen heißen Tipp oder Denkanstöße für mich, wie wir diesen Knoten auflösen können?
Die alles entscheidende Frage ist die, an wen die Kündigung zu richten war, denn mit Beantwortung dieser Frage löst sich auch der Knoten des weiteren Vorgehens. Aber diese Frage ist meiner Meinung nach Rechtsberatung, sodass Dir hier wohl keiner helfen kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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