Ich habe eine Frage bezüglich eines Mahnverfahrens, wo ich nicht wirklich denke, dass man da etwas machen kann, aber mein Chef hat es mir halt aufgetragen rauszufinden:
Wir haben einen Mahnbescheid gemacht. Hauptforderung von 1.319,98 €, vorgerichtliche Anwaltsvergütung eingetragen wie immer.
Der Gegner hat die Hauptforderung sozusagen sofort bezahlt, weigert sich aber, die anwaltliche Vergütung zu übernehmen.
Wie verfährt man denn da jetzt?
Muss ich für die anwaltliche Vergütung ein neues Mahnverfahren einreichen oder kann man den vorhandenen Mahnbescheid, wo diese ja drin steht, trotzdem noch irgendwie für vollstreckbar erklären lassen? Aber der Vollstreckungsbescheid wäre dann ja auch über die Hauptforderung, die gar nicht mehr notwendig ist.
M.E. sollte ich hier gleich ein komplett neues Mahnverfahren einleiten, nur über die anwaltliche Vergütung.
Denkt ihr das auch?
Danke für eure Antworten!
Hauptforderung ist bezahlt, vorgerichtliche Kosten nicht, wie verfahren?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 142
- Registriert: 07.08.2019, 10:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
-
- ...wegen der Kekse hier
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 601
- Registriert: 12.12.2013, 12:35
- Beruf: ReNo
Wurde dem MB/VB denn widersprochen?
Wenn nein, kannst du mE aus dem VB vollstrecken. Du teilst dem GVZ einfach mit, dass auf die Forderung ein Betrag iHv x Euro schon geleistet wurde und nur wegen des Restbetrags vollstreckt wird.
Wenn nein, kannst du mE aus dem VB vollstrecken. Du teilst dem GVZ einfach mit, dass auf die Forderung ein Betrag iHv x Euro schon geleistet wurde und nur wegen des Restbetrags vollstreckt wird.
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Und wenn der VB noch nicht beantragt wurde, wird ins Formular für den VB-Antrag die geleistete Zahlung mit Verrechnung nach §§ 366 ff. BGB eingetragen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 142
- Registriert: 07.08.2019, 10:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Alles klar! Vielen Dank!
M.E. wurde dem Mahnbescheid nicht widersprochen... muss nochmal gucken.
Falls dem MB doch widersprochen wurde, dann würde es vor Gericht gehen, richtig?
M.E. wurde dem Mahnbescheid nicht widersprochen... muss nochmal gucken.
Falls dem MB doch widersprochen wurde, dann würde es vor Gericht gehen, richtig?
- sh161
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 609
- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Ich hänge mich hier mal ran, obwohl eigentlich nur die Überschrift so halbwegs stimmt:
Mein MB-Antrag enthielt leider bei der Adresse einen Fehler. Bevor ich diese korrigieren konnte, hat die Schuldnerin die Hauptforderung (166€) bezahlt, jedoch nicht die Zinsen und natürlich auch nicht die Gebühren und Gerichtskosten für den MB. Offen sind nun insgesamt noch knapp 87€.
Auf meine Zahlungsaufforderung hat sie erwartungsgemäß nicht reagiert.
Wenn ich nun eine Neuzustellung des MB beantrage, kann ich die Zahlung nicht mit angeben, es würde also der MB mit den "alten" Zahlen zugestellt werden. Muss ich diesen Weg gehen?
Oder muss ich einen neuen MB beantragen mit den neuen Zahlen (und natürlich der richtigen Adresse )?
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Mein MB-Antrag enthielt leider bei der Adresse einen Fehler. Bevor ich diese korrigieren konnte, hat die Schuldnerin die Hauptforderung (166€) bezahlt, jedoch nicht die Zinsen und natürlich auch nicht die Gebühren und Gerichtskosten für den MB. Offen sind nun insgesamt noch knapp 87€.
Auf meine Zahlungsaufforderung hat sie erwartungsgemäß nicht reagiert.
Wenn ich nun eine Neuzustellung des MB beantrage, kann ich die Zahlung nicht mit angeben, es würde also der MB mit den "alten" Zahlen zugestellt werden. Muss ich diesen Weg gehen?
Oder muss ich einen neuen MB beantragen mit den neuen Zahlen (und natürlich der richtigen Adresse )?
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1992
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Praktischer Vorschlag, wenn du die Zahlung nicht angeben kannst:
Die Neuzustellung unzer der richtigen Adresse beantragen und gleichzeitig der Schuldnerin ein Schreiben schicken, dass Zahlung eingegangen ist, ihr aber aufgrund ihres Verzuges vorab bereits einen MB beantragt habt, der ihr demnächst zugestellt werden wird. Aufgrund ihrer Zahlung seien die Beträge darin nicht mehr aktuell, sondern nur nich die offen, die aus der beigefügten Forderungsaufstellung ersichtlich sind (die du dann natürlich inkl. der MB-Kosten erstellst).
Die Neuzustellung unzer der richtigen Adresse beantragen und gleichzeitig der Schuldnerin ein Schreiben schicken, dass Zahlung eingegangen ist, ihr aber aufgrund ihres Verzuges vorab bereits einen MB beantragt habt, der ihr demnächst zugestellt werden wird. Aufgrund ihrer Zahlung seien die Beträge darin nicht mehr aktuell, sondern nur nich die offen, die aus der beigefügten Forderungsaufstellung ersichtlich sind (die du dann natürlich inkl. der MB-Kosten erstellst).
- sh161
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 609
- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Hm, OK, angeschrieben hatte ich sie ja schon, vielleicht hätte ich das gleich mit aufnehmen sollen.Feldhamster hat geschrieben: ↑11.09.2020, 10:15Praktischer Vorschlag, wenn du die Zahlung nicht angeben kannst:
Die Neuzustellung unzer der richtigen Adresse beantragen und gleichzeitig der Schuldnerin ein Schreiben schicken, dass Zahlung eingegangen ist, ihr aber aufgrund ihres Verzuges vorab bereits einen MB beantragt habt, der ihr demnächst zugestellt werden wird. Aufgrund ihrer Zahlung seien die Beträge darin nicht mehr aktuell, sondern nur nich die offen, die aus der beigefügten Forderungsaufstellung ersichtlich sind (die du dann natürlich inkl. der MB-Kosten erstellst).
Naja, hilft ja nix ... dann eben noch einmal.