Brauche nochmal formulierungshilfe

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Nichtwissen
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#1

13.08.2020, 08:35

Hey Ihr!!

Ihr habt mir gestern sehr schnell und nett geholfen.

Leider brauche ich wieder formulierungshilfe... :oops:

Hab es leider noch nicht so mit den formulierungen. :oops:

Und zwar hatten wir per Mahnverfahren Forderungen geltend gemacht. Nach dem VB hat der Gegner auch brav gezahlt.

Meine Kollegin hat zum Schluss noch die Zinsen aufgefordert und geschrieben, dass die Sache danach erledigt ist.

Leider hat sie die Kosten für den VB nicht berücksichtigt, sodass ich die gerne noch einholen möchte.

Wie schreibt man das am besten?

So wie :

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom ____

Bei Durchsicht unserer Akte mussten wir feststellen, dass die Kosten für den Vollstreckungsbescheid in Höhe von ____ € versehntlich nicht berücksichtigt wurden.

Daher müssen wir Sie nochmals auffordern, den noch offenen Betrag in Höhe von ____ bis zum ___- auf unser Fremdgeldkonto ____ zum Zwecke der Weiterleitung an unsere Mandantin zu überweisen.

Sollte eine Zahlung ausbleiben, sind wir bedauerlicherweise gezwungen, die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

Dann noch einen Satz wie "dass diese Kosten im Verhältnis zu den noch offenen Betrages höher sind" ? Weiß nicht wie ich das schreiben soll :oops:

Und irgendwie noch einen Satz, dass die Angelegenheit damit WIRKLICH abgeschlossen ist und wir die Unannehmlichkeiten entschuldigen?

(Nach Zahlung des noch offenen Betrages ist die Angelegenheit tatsächlich erledigt. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.)

Irgendwie so? Habt ihr noch Verbesserungen, so würde mein Chef das wohl nicht unterschreiben. :oops:
mrsgoalkeeper
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#2

13.08.2020, 08:58

Ich würde gar nicht so ein Tamtam machen und der Gegenseite einfach nur ein Foko schicken mit der Bitte, den Restbetrag zu zahlen. Du muss nur aufpassen, dass die Zahlungen im Foko richtig verrechnet sind.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Nichtwissen
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#3

13.08.2020, 09:07

Mein Chef ist immer sehr speziell... Muss alles immer schön ausgeschrieben und erklärt sein. Und im FK war es leider nicht drin, deswegen wurde es vergessen. :(
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Anahid
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#4

13.08.2020, 09:08

Nichtwissen hat geschrieben:
13.08.2020, 08:35
Hey Ihr!!

Ihr habt mir gestern sehr schnell und nett geholfen.

Leider brauche ich wieder formulierungshilfe... :oops:

Hab es leider noch nicht so mit den formulierungen. :oops:

Und zwar hatten wir per Mahnverfahren Forderungen geltend gemacht. Nach dem VB hat der Gegner auch brav gezahlt.

Meine Kollegin hat zum Schluss noch die Zinsen aufgefordert und geschrieben, dass die Sache danach erledigt ist.

Leider hat sie die Kosten für den VB nicht berücksichtigt, sodass ich die gerne noch einholen möchte.

Wie schreibt man das am besten?

So wie :

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom ____

Bei Durchsicht unserer Akte mussten wir feststellen, dass die Kosten für den Vollstreckungsbescheid in Höhe von ____ € versehntlich nicht berücksichtigt wurden.

Daher müssen wir Sie nochmals auffordern, den noch offenen Betrag in Höhe von ____ bis zum ___- auf unser Fremdgeldkonto ____ zum Zwecke der Weiterleitung an unsere Mandantin zu überweisen.

Sollte eine Zahlung ausbleiben, sind wir bedauerlicherweise gezwungen, die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

Dann noch einen Satz wie "dass diese Kosten im Verhältnis zu den noch offenen Betrages höher sind" ? Weiß nicht wie ich das schreiben soll :oops: Wir weisen darauf hin, dass hierdurch weitere, nicht unerhebliche Kosten entstehen würden, die zu Ihren Lasten gehen und in keinem Verhältnis zu der offenen Restforderung stehen. Diese Kosten können durch eine fristgerechte Zahlung Ihrerseits vermieden werden.

Und irgendwie noch einen Satz, dass die Angelegenheit damit WIRKLICH abgeschlossen ist und wir die Unannehmlichkeiten entschuldigen? Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen und versichern, dass nach Ausgleich der offenen Forderung die Angelegenheit abgeschlossen ist. Den Vollstreckungstitel werden wir Ihnen nach Erhalt der vollständigen Zahlung aushändigen.

(Nach Zahlung des noch offenen Betrages ist die Angelegenheit tatsächlich erledigt. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.)

Irgendwie so? Habt ihr noch Verbesserungen, so würde mein Chef das wohl nicht unterschreiben. :oops:
Wenn man einen solchen Fehler gemacht hat, darf man ruhig auch ein paar Worte mehr an den Schuldner schreiben. Ich seh da nichts Verwerfliches dran. Kurz und knapp geht dann, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Aber wenn, wie hier, der Gegner erst aufgefordert wird, noch Betrag X zu zahlen, sodass er davon ausgehen darf, dass dann die Angelegenheit abgeschlossen ist und dann jetzt aufgefordert wird noch eine Zahlung zu leisten, dann sehe ich da auch gewissen Erklärungsbedarf dem Schuldner gegenüber.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

13.08.2020, 09:14

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
13.08.2020, 08:58
Ich würde gar nicht so ein Tamtam machen und der Gegenseite einfach nur ein Foko schicken mit der Bitte, den Restbetrag zu zahlen. Du muss nur aufpassen, dass die Zahlungen im Foko richtig verrechnet sind.
Genauso würde ich das auch machen. Und wofür entschuldigen? Die Unannehmlichkeiten hat doch der Schuldner schon verursacht durch sein Nichtzahlen.

Der Schuldner wird sich schon melden, wenn er ein Problem damit hat, dann kannst du ihm das ja nochmal erklären.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#6

13.08.2020, 09:51

Vielen Dank Anahid!!

Finde auch das wir unseren Fehler erklären können. Im letzten Schreiben haben wir ja geschrieben, dass die Angelegenheit mit der Zahlung erledigt ist. Ist sie aber ja nicht..
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#7

13.08.2020, 10:04

Nichtwissen hat geschrieben:
13.08.2020, 09:51
Vielen Dank Anahid!!

Finde auch das wir unseren Fehler erklären können. Im letzten Schreiben haben wir ja geschrieben, dass die Angelegenheit mit der Zahlung erledigt ist. Ist sie aber ja nicht..
Bei uns ist es meist auch das Problem, dass die Leute es bei einem so langen und ausführlichen Schreiben mit für mich logischen Erklärungen, erst recht nicht verstehen und die eh nochmal anrufen. Dann muss man denen das sowieso nochmal erklären. Also machen wir uns hier die Mühe gar nicht mehr großartig und verschwenden die Zeit daran zu viel zu schreiben. Wenn wir die Telefonnummer haben rufen wir aber auch meist vorher an und erklären es den Leuten schon mal vorab telefonisch, dann können wir im Schreiben darauf Bezug nehmen und sparen uns das viele Schreiben. Am Telefon lässt sich vieles auch einfach besser erklären.

Das ist aber nur meine Erfahrung und Handhabe.

Wenn dein Chef darauf besteht, dass du es ausführlich erklärst, dann musst du das wohl so machen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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