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Ende des Mahnverfahrens nach Widerspruch

Verfasst: 07.08.2020, 10:21
von mrsgoalkeeper
:wink1

Endet das Mahnverfahren mit Eingang des Widerspruchs/Einspruchs oder mit Abgabe ans Streitgericht? :kopfkratz

Re: Ende des Mahnverfahrens nach Widerspruch

Verfasst: 07.08.2020, 10:23
von Coco Lores
Ich würde spontan sagen mit Eingang des Widerspruchs/Einspruchs. Das Verfahren muss ja nicht automatisch ans streitige Gericht abgegeben werden, wenn man den Haken beim Antrag nicht setzt.

Re: Ende des Mahnverfahrens nach Widerspruch

Verfasst: 07.08.2020, 10:25
von mrsgoalkeeper
Ist auch mein Gedanke. Dann muss ich das mit 19 % abrechnen. :mrgreen:

Edit: auf der Seite des AG HH steht es auch :pfeif

Re: Ende des Mahnverfahrens nach Widerspruch

Verfasst: 07.08.2020, 10:42
von Coco Lores
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
07.08.2020, 10:25
Ist auch mein Gedanke. Dann muss ich das mit 19 % abrechnen. :mrgreen:

Edit: auf der Seite des AG HH steht es auch :pfeif
Dann sind wir beiden doch nicht eingerostet :yeah ;) :lolaway

Re: Ende des Mahnverfahrens nach Widerspruch

Verfasst: 07.08.2020, 10:56
von mrsgoalkeeper
Coco Lores hat geschrieben:
07.08.2020, 10:42
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
07.08.2020, 10:25
Ist auch mein Gedanke. Dann muss ich das mit 19 % abrechnen. :mrgreen:

Edit: auf der Seite des AG HH steht es auch :pfeif
Dann sind wir beiden doch nicht eingerostet :yeah ;) :lolaway
:yeah :yeah :yeah