Hallo Leute,
ich habe auf meinen Tisch einen alten Vollstreckungsbescheid. In diesem wurden 12,000 % Jahreszinsen festgesetzt auf die Hauptforderung.
Wir haben uns jetzt gefragt, wie man damals auf ganze 12 % Jahreszinsen kommt. Ich habe dies bereits schon öfter gesehen.
Jahreszinsen
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Weil es das Zinsniveau hergegeben hat. Da wurden ja auch Spareinlagen usw. noch anständig verzinst.Lisamarie91 hat geschrieben: ↑27.07.2020, 14:31Hallo Leute,
ich habe auf meinen Tisch einen alten Vollstreckungsbescheid. In diesem wurden 12,000 % Jahreszinsen festgesetzt auf die Hauptforderung.
Wir haben uns jetzt gefragt, wie man damals auf ganze 12 % Jahreszinsen kommt. Ich habe dies bereits schon öfter gesehen.
Oftmals wurde der Zinssatz angegeben, den der Mandat auch als Sollzins an seine Bank zu zahlen hatte. Da war noch nix bis Basiszinsatz.
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okai danke für die schnelle Antwort
Der Vollstreckungsbescheid ist von 2014. Eigentlich gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Basiszinssätze. Somit hätte man damals eigentlich Einspruch einlegen müssen wegen dem Zinssatz.
Oder schätze ich das falsch ein?
Der Vollstreckungsbescheid ist von 2014. Eigentlich gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Basiszinssätze. Somit hätte man damals eigentlich Einspruch einlegen müssen wegen dem Zinssatz.
Oder schätze ich das falsch ein?
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Ja gegen eine Privatperson. Gläubiger ist eine Versicherung. Hauptforderung: Rückgriff aus Versich. Vertr. wg. Unfall/Vorfall gem. Schadensnummer .......
Hätte man dort nicht nach dem Basiszinssatz gehen müssen?
Hätte man dort nicht nach dem Basiszinssatz gehen müssen?
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Es ist ziemlich egal da es nun tituliert ist