Mahnbescheid Hemmung der Verjährung
Verfasst: 30.06.2020, 15:26
Hallo zusammen,
Wir haben im Dezember zwecks Verjährungsunterbrechung einen Mahnbescheid beantragt, die Gegenseite hatnam 31.12.2019 Widerspruch eingelegt. Die Hemmung endet ja 6 Monate nach der letzten Veefahrenshandlung,sprich heute.
Muss ich heute noch die GK einzahlen oder reicht es aus, wenn ich die Abgabe des Verfahrens heute beantrage? Hat da jemand einen §§ für mich?
Viele Grüße
Wir haben im Dezember zwecks Verjährungsunterbrechung einen Mahnbescheid beantragt, die Gegenseite hatnam 31.12.2019 Widerspruch eingelegt. Die Hemmung endet ja 6 Monate nach der letzten Veefahrenshandlung,sprich heute.
Muss ich heute noch die GK einzahlen oder reicht es aus, wenn ich die Abgabe des Verfahrens heute beantrage? Hat da jemand einen §§ für mich?
Viele Grüße