Mahnbescheid Hemmung der Verjährung

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Christina787
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#1

30.06.2020, 15:26

Hallo zusammen,

Wir haben im Dezember zwecks Verjährungsunterbrechung einen Mahnbescheid beantragt, die Gegenseite hatnam 31.12.2019 Widerspruch eingelegt. Die Hemmung endet ja 6 Monate nach der letzten Veefahrenshandlung,sprich heute.

Muss ich heute noch die GK einzahlen oder reicht es aus, wenn ich die Abgabe des Verfahrens heute beantrage? Hat da jemand einen §§ für mich?

Viele Grüße
Feldhamster
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#2

30.06.2020, 18:12

§ 204 II BGB, aber genauer kann ich deine Frsge nicht beantworten, vielleicht ergibt sich aus Kommentaren mehr. Das habt ihr zu prüfen.

So kurz vor Fristablauf würde ich auf Nummer sicher gehen und sowohl den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen als auch heute per Online-Überweisung die GK zu zahlen und den Überweisungsbeleg gut aufzubewahren.
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