Hauptforderung beglichen / Kosten nicht

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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mla
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#1

26.06.2020, 17:08

Wie geht man am besten vor, wenn die Fordrung nach MB-Zustellung beglichen wurde, die Kosten aber nicht?

Vollstreckungsbescheid beantragen und den Betrag der bezahlten Forderung angeben?

Muss man dann nur wegen der Kosten das streitige Verfahen durchführen?
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Adora Belle
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#2

26.06.2020, 17:42

Man kann auch erstmal beim Schuldner anfragen, ob er den Rest nicht auch noch leisten will, bevor man deshalb ein streitiges Verfahren führt.

Du müsstest bitte im Profil noch Deine Berufsbezeichnung ergänzen, so dass man sie unmittelbar sehen kann. Die ist bei der Software-Umstellung irgendwie weggeruscht, und ohne darf Dir nicht geantwortet werden.
Lori79
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#3

09.11.2021, 11:16

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage: Wir haben einen MB über 1500 € beantragt. DArauf hin hat sich der Schuldner bei unserem Mdt gemeldet und die Angelegenheit mi 1000 € abgeschlossen.
zu zahlen wären aber noch ca. 240 € (RA Kosten und Gerichtskosten). Auf unser Aufforderungsschreiben diese Kosten noch zu zahlen hat der Schuldner nicht reagiert.
Wie kann ich jezt nur einen VB über diesen Betrag beantragen?
Danke Euch: l
eider läuft auch noch die 6 Monatsfrist nächste Woche aus. :-(
Jara
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#4

09.11.2021, 11:25

Wenn Du einen Vollstreckungsbescheid bekommst, geht ja nichts ins streitige Verfahren über.

Ja, Du beantragst ganz normal einen VB und gibst eben den Zahlbetrag dort an.
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Adora Belle
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#5

09.11.2021, 11:45

Lori79 hat geschrieben:
09.11.2021, 11:16
DArauf hin hat sich der Schuldner bei unserem Mdt gemeldet und die Angelegenheit mi 1000 € abgeschlossen.
Wollt Ihr nicht erstmal mit dem eigenen Mandanten klären, was der mit dem Schuldner vereinbart hat?
Lori79
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#6

09.11.2021, 12:28

Ich habe ihn gefragt,was er mit dem SChuldner vereinbart hat, er hat gesagt, wir sollen nur noch diese Kosten in Höhe von 240 € geltend machen. Den Rest nicht.
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#7

09.11.2021, 12:54

Jara hat geschrieben:
09.11.2021, 11:25
Wenn Du einen Vollstreckungsbescheid bekommst, geht ja nichts ins streitige Verfahren über.

Ja, Du beantragst ganz normal einen VB und gibst eben den Zahlbetrag dort an.
Halte ich jetzt so auch nicht für möglich, wenn der Mandant mit dem Schuldner vereinbart hat, dass auf die Hauptforderung nur 1.000,00 € zu zahlen sind, obwohl die Forderung höher war. Denn wie willst Du das im Antrag angeben? Gibst Du nur die Zahlung von 1.000,00 € an, verbleibt eine Hauptforderung im VB, die gar nicht mehr existent ist. Gibst Du einfach die volle Hauptforderung als Zahlung an, so beruft sich der Schuldner am Ende darauf, dass er ja bereits 1.500,00 € gezahlt hat und verlangt vielleicht sogar 260,00 € zurück. :schock

Sich einen höheren Titel zu besorgen, als einem zusteht, in der Hoffnung, dass der Schuldner nicht reagiert, kann nicht so ganz der richtige Weg sein, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jara
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#8

09.11.2021, 13:28

Was spricht denn dagegen, wenn als Zahlung 1.500,00 € angegeben werden, das ist der Wert der erledigt ist. Das ist einfacher und kostensparender als mit den Kosten jetzt wieder von vorne anzufangen!

Oder der Mandant zahlt halt die Kosten, wenn er schon auf 500,00 € verzichtet hat.

Ja, blöde Sache, aber das muss eben dort in der Kanzlei geklärt werden! Das können wir hier nicht klären, ich wollte die Frage beantworten, wie sie über "die Kosten" einen VB beantragen kann. Ob das so gemacht werden soll muss dann der Chef dort entscheiden.
Jara
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#9

09.11.2021, 13:31

Ja, ist schon blöd, wenn tatsächlich keine Zahlung in Höhe von 1.500,00 € stattgefunden hat. Aber eine Zahlung in der Höhe muss der Mandant ja dann auch erstmal nachweisen, das muss einfach er Chef entscheiden, er muss schließlich begründen, wenn es doch ins streitige Verfahren übergeht.
samsara
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#10

09.11.2021, 13:35

Lori79 hat geschrieben:
09.11.2021, 11:16
DArauf hin hat sich der Schuldner bei unserem Mdt gemeldet und die Angelegenheit mi 1000 € abgeschlossen.
Wenn sich Euer Mandant mit dem Gegner verglichen hat und nichts über die Kosten vereinbart hat, wird Eure Mandant wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
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