Drittschuldner reagiert nicht, was können wir machen?

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Pieps
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#1

14.09.2007, 09:20

Hallo,

wir haben im Jahre 2005 einen PfüB an eine Bausparkasse zustellten lassen.

Der Drittschuldner hat nie reagiert. Heute fordere ich wieder auf.

Was kann sonst unternommen werden, damit die reagieren?

Danke für die Hilfe!
Minimaus

#2

14.09.2007, 09:22

Vielleicht eine Drittschuldnerklage? Mir fällt sonst nichts dazu ein.
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NickyS
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#3

14.09.2007, 09:24

Ich würde den DS darauf hinweisen, daß sie nach § 840 ZPO verpflichtet sind, die Angaben zu machen und entsprechend Drittschuldnerklage androhen. Vielleicht zieht das.
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butterflybabe
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#4

14.09.2007, 09:25

:zustimm Drittschuldnerklage kannst du selbstverständlich einreichen.

Würde vorher den DS aufforderung und mit einer Drittschuldnerklage drohen.
Minimaus

#5

14.09.2007, 09:26

Wieso habt ihr in den ganzen zwei Jahren nicht einmal so eine Aufforderung gemacht mit Klageandrohung?
Kitty.84

#6

14.09.2007, 09:31

Ich glaube, man kann den Anspruch auf Auskunft nicht einklagen, steht in meinem schlauen Buch mit entsprechendem Hinweis auf ein Urteil des BGH.
Aber man kann den DS auf Schadensersatz verklagen gem. 840 Abs. 2 Satz 2. Der Schaden beschränkt sich ausschließlich auf den Schaden des Gläubigers und richtet sich nach § 249 BGB.
Steht in Berlinder Praxiskommentare, Gottwald, Zwangsvollstreckung, Kommentierung der §§ 704 -915h ZPO
Janin

#7

14.09.2007, 09:44

:zustimm ....

fordere ds nochmals zur auskunft auf und drohe mit klage. wenn dies nicht fruchtet, müsst ihr wohl klagen. oder probiere es mal mit einem anruf beim ds. warte auch schon seit einem jahr auf den ausgleich einer rechnung von rs. auf diverse schreiben nie reagiert. habe jetzt mal angerufen. haben neue schadennummern vergeben und alte existieren nicht mehr. deshalb sind unsere schreiben nie ankommen bzw. konnten nicht zugeordnet werden. mittlerweile ist unsere rechnung beglichen.
Kitty.84

#8

14.09.2007, 09:47

Also, hier eine ausführliche Abschrift zum besseren Verständnis:

Keine Klage auf Auskunft
Der Gläubiger kann die Befolgung seiner Auskunftspflicht durch den Drittschuldner nicht klageweise durchsetzen (BGHZ 91, 126, Anm. Brehm, in: JZ 1984, 675; Anm. Waldner, in JR 1984, 466).

Schadensersatzanspruch des Gläubigers
Der DS haftet dem Gl. für den aus Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstandenen Schaden (Abs. 2 Satz 2). Diese Haftung besteht auch bei lediglich unvollständiger, falscher oder nicht rechtzeitig erteilter Auskunft.
....
Umfang
Der Umfang der Schadensersatzpflicht richtet sich grundsätzlich nach § 249 BGB. Erfüllt der DS die ihm auferlegte Erklärungspflicht schuldhaft nicht, beschränkt sich seine für diesen Fall bestimmte Haftung ausschließlich auf den Schaden des Gläubigers, der durch dessen Entschluss verursacht ist (...)
Zum ersatzfähigen Schaden, den der Gläubiger gegen den DS geltend machen kann, gehören insbesondere auch die Kosten des Einziehungsprozesses, der unterblieben wäre, wäre die Auskunft richtig erteilt worden (OLG Stuttgart, RPfleger 1990, 265). Hierzu zählen auch Gerichts- und Anwaltsgebühren. (....)
Kimmy

#9

14.09.2007, 10:12

:zustimm Auskunftsklage geht nicht nur Schadenersatzklage. Würde allerdings auch nochmals - sehr nachdrücklich und unter Hinweis auf die Folgen, also DS-Klage, - die Auskunft verlangen!
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tweety79
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#10

25.09.2007, 13:57

Hallo,

ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe. Hat eventuel irgendjemand von Euch ein Muster dieser Klage??? Habe nämlich gerade 2 Akten von Chef auf den Tisch bekommen, wozu er keine Lust mehr hatte. Beide Drittschuldner haben bisher keinerlei Auskünfte erteilt. WIr haben schon 3x gemahnt und auch schon mit Klage gedroht. Jetzt soll ich mal ein Schreiben entwerfen und auch mit Mandanten telefonieren und abklären, ob wir diesbezüglich weitermachen sollen. Ich habe natürlich keinen Plan, wie so eine Klage nun auszusehen hat. Musste einer von Euch schon mal so eine Klage schreiben? Chef meint, es wäre wohl auch Mahnbescheid möglich. :?: Was meint Ihr dazu? HILFE!!! (Chef hat sich übrigens gerade für 2 Wochen in den Urlaub verabschiedet! *grummel*)
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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