Antragsgegnerbezeichnung unvollständig
Verfasst: 25.06.2020, 11:55
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Wir haben am 30.12.2019 - verjährungshemmend - einen Mahnbescheid gegen eine Firma, nennen wir sie mal "Müller GmbH" beantragt. Adresse ist richtig, gesetzlicher Vertreter wurde namentlich benannt, Mahnbescheid wurde auch zugestellt. Soweit, so gut. Die Antragsgegnerin hat gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Der jetzt beauftragte Prozessbevollmächtigte bemängelt jetzt die ordnungsgemäße Zustellung des Mahnbescheides, da die Firmenbezeichnung richtig lauten würde "Müller Wohnimmobilien GmbH" (gleiche Adresse, gesetzlicher Vertreter identisch) und beruft sich jetzt auf die Verjährung.
Ich habe mal recherchiert und alle Entscheidungen, die ich bislang finden könnte, zielen leider nicht auf so einen Fall ab, sondern eher dass halt die Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters nicht korrekt war. Aber vorliegend ist eindeutig, dass es sich um die Firma handelt. Es gibt auch keine andere Firma unter diesem Namen, so dass hier Verwechslungsgefahr hätte bestehen können. Es ist eindeutig die Firma, die wir im Mahnbescheid benannt haben, nur halt ohne den Zusatz "Wohnimmobilien".
Habt Ihr einen Tipp für mich oder zufällig eine Entscheidung für so einen Fall?
Ich würde sagen, dass die Einrede der Verjährung nicht greift, weil der Mahnbescheid wirksam zugestellt wurde. Nur weil der Zusatz "Wohimmobilien" fehlt, liegt hier ja kein falscher Antragsgegner vor oder? Zumal der Geschäftsführer namentlich benannt wurde, also nicht bloß pauschal mit "vertr.d.d. GF", sondern wirklich mit Namen aufgeführt.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank schon mal vor
Tanja
ich habe eine Frage: Wir haben am 30.12.2019 - verjährungshemmend - einen Mahnbescheid gegen eine Firma, nennen wir sie mal "Müller GmbH" beantragt. Adresse ist richtig, gesetzlicher Vertreter wurde namentlich benannt, Mahnbescheid wurde auch zugestellt. Soweit, so gut. Die Antragsgegnerin hat gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Der jetzt beauftragte Prozessbevollmächtigte bemängelt jetzt die ordnungsgemäße Zustellung des Mahnbescheides, da die Firmenbezeichnung richtig lauten würde "Müller Wohnimmobilien GmbH" (gleiche Adresse, gesetzlicher Vertreter identisch) und beruft sich jetzt auf die Verjährung.
Ich habe mal recherchiert und alle Entscheidungen, die ich bislang finden könnte, zielen leider nicht auf so einen Fall ab, sondern eher dass halt die Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters nicht korrekt war. Aber vorliegend ist eindeutig, dass es sich um die Firma handelt. Es gibt auch keine andere Firma unter diesem Namen, so dass hier Verwechslungsgefahr hätte bestehen können. Es ist eindeutig die Firma, die wir im Mahnbescheid benannt haben, nur halt ohne den Zusatz "Wohnimmobilien".
Habt Ihr einen Tipp für mich oder zufällig eine Entscheidung für so einen Fall?
Ich würde sagen, dass die Einrede der Verjährung nicht greift, weil der Mahnbescheid wirksam zugestellt wurde. Nur weil der Zusatz "Wohimmobilien" fehlt, liegt hier ja kein falscher Antragsgegner vor oder? Zumal der Geschäftsführer namentlich benannt wurde, also nicht bloß pauschal mit "vertr.d.d. GF", sondern wirklich mit Namen aufgeführt.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank schon mal vor
Tanja