Antragsgegnerbezeichnung unvollständig

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Mumpitz80
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#1

25.06.2020, 11:55

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage: Wir haben am 30.12.2019 - verjährungshemmend - einen Mahnbescheid gegen eine Firma, nennen wir sie mal "Müller GmbH" beantragt. Adresse ist richtig, gesetzlicher Vertreter wurde namentlich benannt, Mahnbescheid wurde auch zugestellt. Soweit, so gut. Die Antragsgegnerin hat gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Der jetzt beauftragte Prozessbevollmächtigte bemängelt jetzt die ordnungsgemäße Zustellung des Mahnbescheides, da die Firmenbezeichnung richtig lauten würde "Müller Wohnimmobilien GmbH" (gleiche Adresse, gesetzlicher Vertreter identisch) und beruft sich jetzt auf die Verjährung.

Ich habe mal recherchiert und alle Entscheidungen, die ich bislang finden könnte, zielen leider nicht auf so einen Fall ab, sondern eher dass halt die Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters nicht korrekt war. Aber vorliegend ist eindeutig, dass es sich um die Firma handelt. Es gibt auch keine andere Firma unter diesem Namen, so dass hier Verwechslungsgefahr hätte bestehen können. Es ist eindeutig die Firma, die wir im Mahnbescheid benannt haben, nur halt ohne den Zusatz "Wohnimmobilien".

Habt Ihr einen Tipp für mich oder zufällig eine Entscheidung für so einen Fall?

Ich würde sagen, dass die Einrede der Verjährung nicht greift, weil der Mahnbescheid wirksam zugestellt wurde. Nur weil der Zusatz "Wohimmobilien" fehlt, liegt hier ja kein falscher Antragsgegner vor oder? Zumal der Geschäftsführer namentlich benannt wurde, also nicht bloß pauschal mit "vertr.d.d. GF", sondern wirklich mit Namen aufgeführt.

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank schon mal vor
Tanja
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Anahid
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#2

06.07.2020, 13:24

Rechtsprechung dazu finde ich keine. Aber wenn sicher ist, dass unter der Anschrift nicht noch eine weitere GmbH von Herrn Müller eingetragen ist, dann sollte meiner Meinung nach die Zustellung die Verjährung gehemmt haben. Gibt es allerdings unter der Adresse auch noch eine Müller Verwaltungs GmbH oder sowas, dann hat die Gegenseite auf jeden Fall Recht.
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Mumpitz80
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#3

16.07.2020, 11:03

Vielen Dank für Deine Rückmeldung Anahid; wir sehen das auch so und es gibt keine gleichlautende bzw. ähnlich lautende Firma. Wir haben das so vorgetragen, mal sehen, was passiert.
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