Hallo,
ich stehe vor einem Problem:
Ich habe für einen Mandanten (er ist zum Vorsteuerabzug berechtigt) das Mahnverfahren durchgeführt. Mir liegt zwischenzeitlich der Vollstreckungsbescheid vor. Allerdings habe ich versehentlich den Fehler gemacht und unsere Gebühren brutto mit im Mahnbescheid angegeben.... Muss ich das jetzt entsprechend berichtigen lassen oder was muss ich jetzt tun? HIIILFEEE
Vollstreckungsbescheid mit Mehrwertsteuer
- mücki
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Ich hatte so einen Fall noch nicht, würde aber erstmal alles so wie es tituliert ist, in das FoKo einbuchen und dann entsprechende Gutschrift erstellen, damit nur der geschuldete Betrag angemahnt oder vollstreckt wird.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Ich würde auch eine Gutschrift im Forderungskonto aufnehmen und die als Berichtigung Vorsteuerabzug Gläubiger betiteln, damit klar ist, was Du da machst. Sonst kannst Du Dich darauf einstellen, dass Du immer wieder irgendwelche Nachfragen erhältst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.