Hallo Ihr Lieben,
ich muss noch mal was blödes fragen. Mache gerade einen 2. MB in einer Mietsache. Es sind zwischenzeitlich GErichtsvollzieherkosten angefallen. Kommen diese mit in den Mahnbescheid, oder lasse ich diese bei Gericht festsetzen?
Gerichtsvollzieherkosten
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Wir hatten bereits einen MB/VB beantragt und dann den GErichtsvollzieher beauftragt und somit sind 99,00 EUR angefallen.
Ich mache nunmehr den zweiten MB für rückständige Mieten. Die Kosten für den GV stehen somit in der OP-Liste.
Ich mache nunmehr den zweiten MB für rückständige Mieten. Die Kosten für den GV stehen somit in der OP-Liste.
- Adora Belle
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Die gehören doch aber gar nicht zu diesem Verfahren. Das sind Vollstreckungskosten, die in dem vorherigen ZV-Verfahren ggf. nach §788 festgesetzt werden können.
- Adora Belle
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Vollstreckungsgericht, das steht auch in §788. Am besten liest Du mal die ganze Norm. Die Festsetzung ist aber nicht zwingend nötig, sondern Du treibst die Kosten einfach mit der laufenden Vollstreckung ein.
- Tigerle
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Wie Adora Belle sagt. Das Vollstreckungsgericht ist zuständig. Es ist zwar nicht zwingend notwendig, aber ich lasse gern festsetzen, wenn mehrere ZV-Versuche ergebnislos waren einfach aus dem Grund, damit ich weniger Belege mitschicken muss und zum anderen sind die Kosten dann auch verzinslich festgesetzt.Adora Belle hat geschrieben: ↑04.06.2020, 13:29Vollstreckungsgericht, das steht auch in §788. Am besten liest Du mal die ganze Norm. Die Festsetzung ist aber nicht zwingend nötig, sondern Du treibst die Kosten einfach mit der laufenden Vollstreckung ein.