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Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 02.06.2020, 14:56
von Sabina0
Danke, ineressant.
Anahid hat geschrieben:
02.06.2020, 14:18
und somit in Höhe von ………. € [/b]zu zahlen.
Hier wäre dann der Zinsbetrag für die 800 Euro seit Fälligkeit bis Rückerstattung einzutragen? Kliingt ganz gut, aber müsste dieser Betrag nicht seinerseits auch verzinst werden?
Anahid hat geschrieben:
02.06.2020, 14:18
Über die 800,00 € würde ich keinen Feststellungs-, sondern einen Erledigungsantrag erstellen:

In Höhe von 800,00 € wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt und beantragt, auch insoweit die Kosten dem/der Beklagten aufzuerlegen.
Nach allem was ich weiss wird das allerdings als Feststellungsantrag ausgelegt.

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 02.06.2020, 15:11
von Sabina0
(Wobei sich dieser Betrag - der Zinsbetrag für die 800 Euro seit Fälligkeit bis Rückerstattung - nur auf ca. 5 Euro beläuft und ich das gerne unter den Tisch fallen lassen würde, statt mich selbst und das Gericht mit komplizierten Anträgen und Berechnungen zu belasten.)

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 02.06.2020, 15:39
von Anahid
Sabina0 hat geschrieben:
02.06.2020, 14:56
Anahid hat geschrieben:
02.06.2020, 14:18
und somit in Höhe von ………. € [/b]zu zahlen.
Hier wäre dann der Zinsbetrag für die 800 Euro seit Fälligkeit bis Rückerstattung einzutragen? Kliingt ganz gut, aber müsste dieser Betrag nicht seinerseits auch verzinst werden?
Nein, da wäre der Zinsbetrag auf 2.200,00 € seit Fälligkeit bis Rückerstattung einzutragen und der Restbetrag von 1.400,00 € wäre zu verzinsen ab dem Tag nach der Rückerstattung.

Beispiel: Forderung 2.200,00 €, Zinsen ab 1.5.2019, Rückerstattung 800,00 € am 30.09.2019

Antrag:

an die Klägerin 1.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2019 sowie Zinsen aus 2.200,00 € in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 01.05.2019 bis 30.09.2019 und somit in Höhe von ………… € zu zahlen. (Keine Zeit zum rechnen, sorry.)

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 02.06.2020, 15:54
von Sabina0
Ja okay, danke, das klingt schlüssig. Wenn die Zeiträume aber viel kürzer sind und es sich daher wirklich nur um 5 Euro handelt, kann man es ja weglassen. Weil, anderenfalls müssten wir uns den Kopf darüber zerbrechen, ob dieser Zinsbetrag auch seinerseits noch zu verzinsen wäre.

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 02.06.2020, 16:33
von Anahid
Es gibt ein Zinseszinsverbot (§ 289 BGB). Da gibt's nix zu verzinsen. 8)

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 02.06.2020, 16:53
von Sabina0
Ah okay :)

Gut, dann wäre das hier vielleicht am besten:
Der Kläger beantragt, wie folgt zu erkennen:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1400,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem XXXX zu zahlen.

Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, 5,19 Euro zu bezahlen.

In Höhe von 800,00 € wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt und beantragt, auch insoweit die Kosten der Beklagten aufzuerlegen.
Ist rechnerisch dasselbe wie bei dir/Ihnen (Anahid), aber wohl etwas einfacher ausgedrückt. Die 5,19 Euro sind die Zinsen für die 800 für die paar Wochen. Das kann dann doch wohl in der Anspruchsbegründung näher ausgeführt werden.

Wobei ich ja versucht bin, dabei zu bleiben, dass der letzte Punkt ein Feststellungsantrag ist und sich somit nicht wesentlich von meiner Formulierung unterscheidet ;)

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 03.06.2020, 08:55
von icerose
Danke, Ana. :knutsch
Sabina0 hat geschrieben:
02.06.2020, 16:53
Die 5,19 Euro sind die Zinsen für die 800 für die paar Wochen. Das kann dann doch wohl in der Anspruchsbegründung näher ausgeführt werden.
Bitte ja.

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 03.06.2020, 13:13
von Anahid
Zunächst: Hier im Forum duzt sich jeder, hier gibt es kein "Sie". ;)

Wie Du das mit den Zinsen machen willst, überlasse ich komplett Dir. Ob Du Zinsen aus 800.,00 € bezifferst (was in der Anspruchsbegründung dann näher ausgeführt werden muss) oder ob Du die Zinsen aus 2.200,00 € für die Zeit bis zur Zahlung bezifferst und weitere Zinsen aus 1.400,00 € entsprechend erst ab dem Tag der Zahlung geltend machst (was auch in der Anspruchsbegründung näher ausgeführt werden muss) ist gehupft wie gesprungen.

Und wenn Du Dich wohler damit fühlst, die Erledigung feststellen zu lassen, anstatt einfach für erledigt zu erklären, dann mach das. Wird nicht entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. ;)

Nix zu danken icerose. :knutsch

Re: Teil-Erledigung im Mahnverfahren

Verfasst: 03.06.2020, 22:32
von Sabina0
Danke Danke Danke :)