Ah okay
Gut, dann wäre das hier vielleicht am besten:
Der Kläger beantragt, wie folgt zu erkennen:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1400,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem XXXX zu zahlen.
Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, 5,19 Euro zu bezahlen.
In Höhe von 800,00 € wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt und beantragt, auch insoweit die Kosten der Beklagten aufzuerlegen.
Ist rechnerisch dasselbe wie bei dir/Ihnen (Anahid), aber wohl etwas einfacher ausgedrückt. Die 5,19 Euro sind die Zinsen für die 800 für die paar Wochen. Das kann dann doch wohl in der Anspruchsbegründung näher ausgeführt werden.
Wobei ich ja versucht bin, dabei zu bleiben, dass der letzte Punkt ein Feststellungsantrag ist und sich somit nicht wesentlich von meiner Formulierung unterscheidet