für eine Mandantin betreibe ich ein Mahnverfahren. Wert der Hauptforderung: 2200 Euro.
Der Beklagte legt vollumfänglich Widerspruch gegen den MB ein. 8 Tage danach erhält meine Mandantin einen Teilbetrag i.H.v. 800 Euro über den Käuferschutz von PayPal zurück.
Wir möchten nun die Abgabe an das Streitgericht. Eigentlich müssten wir nur noch die offenen 1400 Euro einklagen. Das wäre wegen § 697 II 2 ZPO aber schlecht für die Kostenentscheidung.
Es stellt sich die Frage, wie der Antrag in der Anspruchsbegründung zu formulieren ist.
Wäre hier eine Teilerledigungserklärung angebracht?
Also etwa so?
Der Kläger beantragt, wie folgt zu erkennen:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1400,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem XXXX zu zahlen.
Hinsichtlich des weiteren Betrages in Höhe von € 800,- wird festgestellt, dass der Rechtsstreit erledigt ist.
Ich würde mich aber über Meinungen dazu freuen.