Mahnverfahren Darlehensrückzahlung
Verfasst: 30.05.2020, 15:57
Hallo,
ich möchte gerade einen Mahnbescheid wg. einer Darlehenrückzahlungsforderung beantragen.
Dazu habe ich Fragen, bei denen ich mir nicht so sicher bin.
1. Man kann beim Antragssteller und Antragsgegner keine Namen mit Akzent wie é, ó, etc. eintragen, das hätte ich nicht gedacht. Macht das was aus, die Akzent-Buchstabe durch die unakzentuierten zu ersetzen? (o statt ó, etc. ...)
2. Es soll ein Mahnbescheid über Forderungen aus zwei Darlehen beantragt werden. Dem Schuldner wurde eine Darlehenskündigung mit Auflistung der vertraglich vereinbarten Zinsen über die Laufzeit zugeschickt. In einem Antrag lassen sich aber nur einmal ausgerechnete Zinsen erfassen, obgleich es zwei Hauptforderungen gibt.
Ich würde daher beide Darlehen als einzelne Hauptforderungen angeben und gebe die Zinsforderungen (aus Vertrag und Verzug) jeweils als laufende Zinsen an: Den Netto-Darlehensbetrag gebe ich als Hauptforderung Kat.-Nr. 4 (Darlehensrückzahlung). Die für die Darlehenslaufzeit vertraglich vereinbarten Zinsen (die gemeinsam mit der Rückzahlung gefordert werden sollen) erfasse ich dann statt als ausgerechnete Zinsen als Zinsangabe laufende Zinsen zur Hauptforderung. Die Verzugszinsen erfasse ich als weitere Zinsangabe ab Verzugsdatum mit 9% über Basiszins.
Ist das dann so korrekt?
3. Was muss man bei einer Darlehenrückzahlungsforderung bei 'nähere Angaben zum Anspruch' für eine Bezeichnung angeben?
Ich habe ein Darlehenvertragsdatum, ein Valutadatum und das Datum der Darlehenskündigung.
Ich würde 'andere' wählen, bei 'wenn andere' als Mitteilungsform "Darlehenskündigung" und bei 'Rechnungsnummer o.ä.' das Datum der Darlehenskündigung angeben. Es würde also "Mitteilungsform: Darlehenskündigung. Rechnungsnummer: vom Datum" im Antrag stehen.
Ist das korrekt? Oder gehört hier richtigerweise 'Vertrag' und dann das Datum des Darlehensvertrags herein? In der Darlehenskündigung wird ausreichend Bezug genommen auf den Darlehensvertrag.
Bei 'Anspruch vom' würde ich das Valutadatum (wann der Darlehensbetrag an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde) angeben.
Bei 'Anspruch bis' würde ich das Feld freilassen, da der Schuldner noch keine Zahlung geleistet hat.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus!
drittaccount
ich möchte gerade einen Mahnbescheid wg. einer Darlehenrückzahlungsforderung beantragen.
Dazu habe ich Fragen, bei denen ich mir nicht so sicher bin.
1. Man kann beim Antragssteller und Antragsgegner keine Namen mit Akzent wie é, ó, etc. eintragen, das hätte ich nicht gedacht. Macht das was aus, die Akzent-Buchstabe durch die unakzentuierten zu ersetzen? (o statt ó, etc. ...)
2. Es soll ein Mahnbescheid über Forderungen aus zwei Darlehen beantragt werden. Dem Schuldner wurde eine Darlehenskündigung mit Auflistung der vertraglich vereinbarten Zinsen über die Laufzeit zugeschickt. In einem Antrag lassen sich aber nur einmal ausgerechnete Zinsen erfassen, obgleich es zwei Hauptforderungen gibt.
Ich würde daher beide Darlehen als einzelne Hauptforderungen angeben und gebe die Zinsforderungen (aus Vertrag und Verzug) jeweils als laufende Zinsen an: Den Netto-Darlehensbetrag gebe ich als Hauptforderung Kat.-Nr. 4 (Darlehensrückzahlung). Die für die Darlehenslaufzeit vertraglich vereinbarten Zinsen (die gemeinsam mit der Rückzahlung gefordert werden sollen) erfasse ich dann statt als ausgerechnete Zinsen als Zinsangabe laufende Zinsen zur Hauptforderung. Die Verzugszinsen erfasse ich als weitere Zinsangabe ab Verzugsdatum mit 9% über Basiszins.
Ist das dann so korrekt?
3. Was muss man bei einer Darlehenrückzahlungsforderung bei 'nähere Angaben zum Anspruch' für eine Bezeichnung angeben?
Ich habe ein Darlehenvertragsdatum, ein Valutadatum und das Datum der Darlehenskündigung.
Ich würde 'andere' wählen, bei 'wenn andere' als Mitteilungsform "Darlehenskündigung" und bei 'Rechnungsnummer o.ä.' das Datum der Darlehenskündigung angeben. Es würde also "Mitteilungsform: Darlehenskündigung. Rechnungsnummer: vom Datum" im Antrag stehen.
Ist das korrekt? Oder gehört hier richtigerweise 'Vertrag' und dann das Datum des Darlehensvertrags herein? In der Darlehenskündigung wird ausreichend Bezug genommen auf den Darlehensvertrag.
Bei 'Anspruch vom' würde ich das Valutadatum (wann der Darlehensbetrag an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde) angeben.
Bei 'Anspruch bis' würde ich das Feld freilassen, da der Schuldner noch keine Zahlung geleistet hat.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus!
drittaccount