Falscher Geschäftsführername im Widerspruch geben Mahnbescheid

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stefanschmidt
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#1

30.05.2020, 07:55

Liebe Mitstreitrr, folgender Sachverhalt:

Gegen den Schuldner (GmbH) wurde ein Mahnbescheid beantragt und erlassen. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt. Nun bin ich am überlegen, ob hier überhaupt ein wirksamer Einspruch eingelegt wurde. Denn im Formular ist der Name des Geschäftsführers falsch. Der Nachname stimmt, aber der Vorname ist so falsch, dass es sich um einen völlig anderen Namen handelt. Ob es sich bei der Unterschrift um die echte und tatsächliche Unterschrift des Geschäftsführers handelt ist auch nicht richtig zu erkennen. Es wurde zwar ein Auszug aus der Registerakte eingeholt. Aber da die Unterschrift vom Firmenstempel verdeckt wird kann schwer beurteilt werden, ob die Unterschrift identisch ist (ist aber schon ähnlich).

Meine Frage ist nun, ob es beim Einspruch gegen den Mahnbescheid auf die Unterschrift ankommt, oder aber auch auf den Namen des Geschäftsführers, der im Formular (richtig) genannt werden muss. Das hat dann aus meiner Sicht den Vorteil (wenn das ein unwirksamer und damit verspäteter Einspruch ist), dass ich einen Vollstreckungsbescheid beantragen und vollstrecken kann und dann der Schuldner in der Beweispflicht ist (sofern er dann dagegen vorgeht).

Vielen Dank vorab.
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Anahid
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#2

02.06.2020, 09:33

Ob der Widerspruch wirksam eingelegt wurde, ist m.E. im streitigen Verfahren zu klären. Im Mahnverfahren findet eine Prüfung nicht statt und Du hast da keine Chance, derzeit einen VB zu beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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