Mahnbescheid in Strafsache - Abtretung nötig?
Verfasst: 27.05.2020, 09:33
Guten Morgen,
unsere Kanzlei besteht aus 3 Anwälten, einer von ihnen hatte einen Mandanten in einer Strafsache vertreten.
Dieser bezahlt nun seit Monaten unsere Rechnung nicht, so dass mal wieder ein Mahnbescheid raus musste.
Mein Chef A (der den Mandanten vertreten hat) besteht darauf, dass er seine Forderung auf einen Kollegen B abtritt und dieser dann in seinem Namen den Mahnbescheid beantragt. So kann A als Zeuge auftreten falls der Mandant Widerspruch einlegt und es zu einem Rechtsstreit kommt.
Meine Frage, ist dies wirklich nötig bzw. muss das tatsächlich sein? Besteht wirklich die Gefahr, dass wenn A den Mahnbescheid in seinem Namen stellt, dies uns ein Richter in einem evtl. Gebührenprozess um die Ohren hauen kann weil der Mandant sagen kann er wurde nie von uns vertreten? Klingt für mich ziemlich unlogisch und ist doch Quatsch oder? So sagt es aber Chef...
unsere Kanzlei besteht aus 3 Anwälten, einer von ihnen hatte einen Mandanten in einer Strafsache vertreten.
Dieser bezahlt nun seit Monaten unsere Rechnung nicht, so dass mal wieder ein Mahnbescheid raus musste.
Mein Chef A (der den Mandanten vertreten hat) besteht darauf, dass er seine Forderung auf einen Kollegen B abtritt und dieser dann in seinem Namen den Mahnbescheid beantragt. So kann A als Zeuge auftreten falls der Mandant Widerspruch einlegt und es zu einem Rechtsstreit kommt.
Meine Frage, ist dies wirklich nötig bzw. muss das tatsächlich sein? Besteht wirklich die Gefahr, dass wenn A den Mahnbescheid in seinem Namen stellt, dies uns ein Richter in einem evtl. Gebührenprozess um die Ohren hauen kann weil der Mandant sagen kann er wurde nie von uns vertreten? Klingt für mich ziemlich unlogisch und ist doch Quatsch oder? So sagt es aber Chef...