Mahnbescheid in Strafsache - Abtretung nötig?

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LottaLeben
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#1

27.05.2020, 09:33

Guten Morgen,
unsere Kanzlei besteht aus 3 Anwälten, einer von ihnen hatte einen Mandanten in einer Strafsache vertreten.
Dieser bezahlt nun seit Monaten unsere Rechnung nicht, so dass mal wieder ein Mahnbescheid raus musste.
Mein Chef A (der den Mandanten vertreten hat) besteht darauf, dass er seine Forderung auf einen Kollegen B abtritt und dieser dann in seinem Namen den Mahnbescheid beantragt. So kann A als Zeuge auftreten falls der Mandant Widerspruch einlegt und es zu einem Rechtsstreit kommt.
Meine Frage, ist dies wirklich nötig bzw. muss das tatsächlich sein? Besteht wirklich die Gefahr, dass wenn A den Mahnbescheid in seinem Namen stellt, dies uns ein Richter in einem evtl. Gebührenprozess um die Ohren hauen kann weil der Mandant sagen kann er wurde nie von uns vertreten? Klingt für mich ziemlich unlogisch und ist doch Quatsch oder? So sagt es aber Chef...
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Anahid
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#2

27.05.2020, 10:26

Die Gefahr, dass der Ex-Mandant behaupten könnte, der Anwalt wäre nicht bevollmächtigt gewesen, sehe ich ehrlich gesagt nicht. Die Bevollmächtigung wird ja wohl durch Vollmacht nachgewiesen werden können.

Da seh ich eine Abtretung des Gebührenanspruchs ehrlich gesagt als problematischer an. Ich würde hier mal dringend prüfen, ob dann nicht ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vorliegt.
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#3

27.05.2020, 12:38

Über was Anwälte so nachdenken. :pfeif

Ich stimme Ana vollkommen zu. Außerdem, wenn A den Mdt vertreten hat und B jetzt das Honorar einfordert, könnte der Mdt erst Recht mit dem Argument kommen, dass B nicht mandatiert war.
Nach meiner Erinnerung wird in Strafsachen nicht die ganze Kanzlei, sondern ein einzelner RA beauftragt. Hat sich daran etwas geändert?
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Adora Belle
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#4

27.05.2020, 12:57

Nein, hat sich nicht. Es können bis zu 3 Verteidiger beauftragt werden, §137 Abs.1 StPO.

Das führt aber von der Frage weg. Die Abtretung zu dem Zweck, dass der eigentliche Anspruchsinhaber als Zeuge auftreten kann, ist ja nicht ganz so abwegig. Macht man doch öfter mal in Verkehrssachen, wenn der Halter auch Fahrer war. Allerdings hier im Ausgangsfall halte ich das nicht für sachdienlich (und auch nicht für notwendig), und hab dieselben Vorbehalte wie in #2.
LottaLeben
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#5

27.05.2020, 13:27

Danke für die schnellen Antworten.
Chef lässt sich nicht überzeugen. Wir machen das halt schon immer so...(ps mache das für die beiden andern nie so..)
Mir erschließt´s sich es nicht aber ich mach es dann halt wie gewünscht..
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