Hallo, ich habe eine kurze Frage, vielleicht kann mit jemand helfen:
Ich habe Anträge auf Erlass von Vollstreckungsbescheiden erstell und per beA verschickt.
Jetzt habe ich folgende Antwort erhalten:
"Einer oder mehrere Ihrer Anträge konnten nicht bearbeite werden.... Fehler im Antrag "Geschäftsnummer ist nicht numerisch".
Ich habe die Geschäftsnummer eingegeben, wie dies nach MB mitgeteilt wurde, also z.B. 20-999999-0-2.
Muss ich die Striche zwischen den Zahlen bei Bea weglassen?
Danke
und LG Johanna
Mahnverfahren Geschäftszeichen beA
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Wenn RA-Micro die Az. übernimmt, fehlen die Striche immer. Ob das für beA relevant ist, kann ich allerdings nicht sagen.
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Geniesserin hat geschrieben: ↑14.05.2020, 15:33Wenn RA-Micro die Az. übernimmt, fehlen die Striche immer. Ob das für beA relevant ist, kann ich allerdings nicht sagen.