Ich hoffe, die Überschrift ist nicht zu verwirrend, ich weiß nicht wirklich, wie ich das sonst ausdrücken soll.
Folgender Sachverhalt: Wir haben einen Schuldner, der ist eine Einzelfirma ohne Rechtsform, folglich müssen wir uns also an den Geschäftsführer wenden. Der Handelsregisterauszug ergab Geschäftsführer und Adresse. Wir haben also den Mahnbescheid gegen diese Person gerichtet.
Leider kam vom Mahngericht die Nachricht, dass diese Person dort nicht wohnhaft wäre. Da wir aber erst vor einem Monat den HR-Auszug gestellt haben, kam uns das komisch vor. Mein Chef ist daher zu der Adresse gefahren und hat herausgefunden, dass eindeutig ein Klingelschild mit dem Namen vorhanden ist. Er hat es fotografiert und ich soll es als Beweis mit zur Neuzustellung einreichen.
Nur leider geht das über das Online-Formular gar nicht. Ich kann lediglich eine neue Adresse eingeben, aber nicht sowas wie "Kommentare machen, dass Schuldner an Adresse wohnen muss". Wenn ich den Mahnbescheid nochmal an dieselbe Adresse zustellen lasse, kommt er sich wieder zurück (warum auch immer, vielleicht hat Schuldner keinen Briefkasten aufgestellt und macht nie auf, das weiß ich nicht).
Wie kann ich denn dem Mahngericht mitteilen, dass der Schuldner nach unseren Recherchen an dieser Adresse wohnhaft sein muss?
Vielen Dank.
Neuzustellung Mahnbescheid obwohl Schuldner eindeutig an angegebener Adresse wohnt
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- Forenfachkraft
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Einfach einen Schriftsatz an das Mahngericht machen und den Sachverhalt schildern. Hab ich auch schon gemacht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Forenfachkraft
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Ich sage schon mal vielen Dank.
Soll ich sicherheitshalber auch das Formular zur Neuzustellung nochmal mitschicken oder kann das entfallen?
Soll ich sicherheitshalber auch das Formular zur Neuzustellung nochmal mitschicken oder kann das entfallen?