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Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 07.04.2020, 09:20
von Lanalana
Hallo Ihr Lieben, ich bin mir nicht sicher, ob der Beitrag hierein passt, habe aber gerade eine Denkblokade.

Fall: es gab einen Vergleich vor Gericht, unser Mandant hat die Verlgeichssumme an die Gegenseite gezahlt. Kann ich nun von der Gegenseite die Herausgabe der entwerteten vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleiches anfordern, oder muss ich auf den KFB warten?

Lieben Dank!

Re: Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 07.04.2020, 09:30
von samsara
Wenn der Vergleich erledigt ist, kannst Du die Herausgabe verlangen.

Re: Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 07.04.2020, 10:28
von Anahid
Grundsätzlich kannst Du die Herausgabe verlangen; eine Pflicht des Gegenanwalts, den Titel zuzuschicken, besteht aber nicht, da es sich um eine Holschuld handelt; sprich: der Mandant müsste den Titel in der Kanzlei des Gegenanwalts abholen. War hier schon mehrfach Thema.

Re: Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 23.06.2020, 12:10
von Nikolina86
Hat jemand ein Mustertext? :)
Liebe Grüße

Re: Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 23.06.2020, 12:22
von Adora Belle
:kopfkratz Das ist ein Satz. ... bitte ich nach Erledigung um Herausgabe... Was willst Du da sonst noch schreiben?

Re: Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 23.06.2020, 12:45
von Nikolina86
Ich hab das noch nicht gemacht und dachte da müsste noch mehr hin :-/ hehe sry!