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Re: Abrechnen, Aufforderungschreiben, Mb, Zv

Verfasst: 18.03.2020, 12:01
von Hilfereno
Und so wie ich das verstehe, hat dass Gericht (wahrscheinlich?) aufgrund des niedrigen Streitwertes nach billigem Ermessen bestimmt? Und darauf findet kein Termin statt? ABER es hätten beide Seiten Antrag stellen können, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden soll?

Re: Abrechnen, Aufforderungschreiben, Mb, Zv

Verfasst: 18.03.2020, 12:19
von Anahid
Hilfereno hat geschrieben:
18.03.2020, 11:48
Und wenn ein Versäumnisurteil erlassen worden wäre, hätte man nur eine emäßigte Terminsgebühr (0,5 nach 3105) erhalten, oder?
Richtig. :daumen
Hilfereno hat geschrieben:
18.03.2020, 12:01
Und so wie ich das verstehe, hat dass Gericht (wahrscheinlich?) aufgrund des niedrigen Streitwertes nach billigem Ermessen bestimmt? Und darauf findet kein Termin statt? ABER es hätten beide Seiten Antrag stellen können, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden soll?
Genau. Wenn der Streitwert unter 600,00 € liegt, kann das Gericht alleine anhand der Aktenlage eine Entscheidung treffen. Hätte aber die Gegenseite mit Einlegung des Einspruchs und dessen Begründung bereits beantragt, einen Verhandlungstermin anzuberaumen, hätte das Gericht nicht ohne Verhandlung entscheiden dürfen/können. :)

Re: Abrechnen, Aufforderungschreiben, Mb, Zv

Verfasst: 18.03.2020, 13:22
von Hilfereno
Ja cool, dankeschön :)