Abrechnen, Aufforderungschreiben, Mb, Zv

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Hilfereno
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#1

15.03.2020, 21:23

Hallo ihr,

ich habe eine Akte zum abrechnen bekommen. Da bin ich mir mal wieder nicht sicher. :-D

Wir haben ein Aufforderungsschreiben aufgesetzt. Darauf hat die Dame auch die Hauptforderung gezahlt, aber leider nicht unsere RA-Kosten. Also haben wir ein erneutes schreiben aufgesetzt, keine Reaktion.. Also, Mahnbescheid, VB.. und dann einen ZV-Auftrag. Die Dame hat dann noch Einspruch eingelegt, hat das Auswirkungen auf die Gebühren? Nach der ZV-Maßnahme hat sie dann noch gezahlt.

Angerechnet wird doch nichts oder? Weil es ja verschiedene Höhen an Forderungen sind.

Würde abrechnen:

1,3 Geschäftsgebühr 2300
Ptk

1,0 verfahrebsgebühr 3305
0,5 für VB 3308
Ptk

0,3 Verfahrebsgebühr 3309
Ptk

Oder passt das nicht? Denke mal ist eh irgendwas falsch. Hab die Akte auch auf der Arbeit, falls irgendwelche Kleinigkeiten wichtig sind. Aber grob könnt ihr mir bestimmt was dazu sagen. :-) würde das morgen gerne fertig machen.

Danke :-)
Feldhamster
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#2

15.03.2020, 22:01

Die Gebühren sind nach unterschiedlichen Gegenstandswerten zu berechnen. Das musst du berücksichtigen.

Wurde der Einspruch zurückgenommen oder von euch für erledigt erklärt?
Hilfereno
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#3

16.03.2020, 06:56

Ja, das meine ich ja, deswegen wird ja auch nichts angerechnet oder?

Das muss ich gleich mal schauen. Melde mich dann nochmal. :-)
Hilfereno
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#4

16.03.2020, 08:52

Der Einspruch wurde durch Urteil vom streitigen Gericht als unzulässig verworfen..
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#5

16.03.2020, 09:17

Ich vermisse hier zunächst einmal die Anrechnung der GG auf die VG des Mahnverfahrens. Dann vermisse ich die VG des Hauptverfahrens. Der Einspruch löst eine VG aus, auch wenn der Einspruch nachher verworfen wird. Und dann wäre auch hier die Anrechnung der VG des Mahnverfahrens auf die VG der Hauptsache vorzunehmen.
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Hilfereno
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#6

16.03.2020, 09:25

Wieso denn eine Anrechnung, wenn es verschiedene Streitwerte sind? Und der Einspruch kam verspätete, löst er trotzdem eine Gebühr aus?
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#7

16.03.2020, 10:53

Ach ja....Mahnverfahren ging ja über die Kosten und damit neue Angelegenheit. Stimmt. Keine Anrechnung der GG auf die VG des Mahnverfahrens.

Und ja, ein Einspruch löst immer eine Verfahrensgebühr aus.
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Hilfereno
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#8

16.03.2020, 11:58

Ok, dankeschön. Schau ich gleich mal etwas rum, was ich da noch bzgl. der Gebühr beachten muss. Schreibe später nochmal was ich da jetzt gemacht habe.
Hilfereno
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#9

16.03.2020, 16:36

Also, dazu finde ich so gar nichts?? Wir kriegen eine Gebühr dafür, dass die Gegnerin Einspruch eingelegt hat?? Bin ich blind?
Hilfereno
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#10

16.03.2020, 16:41

Eine Terminsgebühr? Wir haben nur einmal beantragt, dass der Einspruch als unzulässig zu verwerfen ist und die Beklagte die Kosten des Einspruchs aufzuerlegen sind + kurze Begründung. Danach hat die Gegnerin gezahlt.

Eine weitere Verfahrensgebühr? Und hierbei wird nichts angerechnet?
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