Hallo,
ich bin zwar keine Refa, mache aber ab und zu Mahnbescheide. Jetzt hatte ich einen Mahnbescheid, wonach der Gegenstasndswert der vorg. Tätigkeit EUR 3.000,00 betrug. Ich habe als anzurechnende Gebühr 130,56 angegeben. Das wird jetzt moniert.
MB - anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr
- Adora Belle
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Bisschen wenig Eckdaten. Die 1,3 GG aus dem Wert beträgt 261,30. Anzurechnen wären 130,65. Wie lautet die Monierung genau?
- Adora Belle
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Angerechnet wird nur aus dem Wert, der auch ins gerichtliche Verfahren übergeht. Hier also 1,3 GG aus bis zu 1.000 = 104 EUR; Anrechnung 52 EUR.
Bitte nachlesen in Vorbemerkung 3 Abs.4 "wegen desselben Gegenstandes".
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