MB - anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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grete
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#1

05.03.2020, 16:32

Hallo,

ich bin zwar keine Refa, mache aber ab und zu Mahnbescheide. Jetzt hatte ich einen Mahnbescheid, wonach der Gegenstasndswert der vorg. Tätigkeit EUR 3.000,00 betrug. Ich habe als anzurechnende Gebühr 130,56 angegeben. Das wird jetzt moniert.

:oops:
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#2

05.03.2020, 16:48

Bisschen wenig Eckdaten. Die 1,3 GG aus dem Wert beträgt 261,30. Anzurechnen wären 130,65. Wie lautet die Monierung genau?
grete
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#3

05.03.2020, 16:52

Beanstandung:
der angegebene anrechenbare Teil der GG aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300 (minderungsbetrag) erscheint in Relation zum gerichtlichen SW zu hoch. :patsch
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#4

05.03.2020, 16:53

Wie ist denn der gerichtliche Streitwert - weniger als 3.000,00EUR?
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#5

05.03.2020, 16:58

Die offene Miete beträgt jetzt nur noch 730,00 EUR. Die Abmahnung seinerzeit erfolgte jedoch über EUR 3.000,00.
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#6

05.03.2020, 17:02

Angerechnet wird nur aus dem Wert, der auch ins gerichtliche Verfahren übergeht. Hier also 1,3 GG aus bis zu 1.000 = 104 EUR; Anrechnung 52 EUR.

Bitte nachlesen in Vorbemerkung 3 Abs.4 "wegen desselben Gegenstandes".
grete
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#7

06.03.2020, 10:48

:thx
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