Widerspruch gegen Mahnbescheid

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RA-Tübingen

#1

27.02.2020, 17:36

Ich habe gegen einen Mahnbescheid Widerspruch vorab als Telefax beim AG Stuttgart eingelegt. Es hätte jedoch nach Hagen geschickt werden müssen.

Bekomme heute Post vom AG Hagen, da mein Widerspruch nicht in nur maschinell lesbarer Form eingereicht wurde und ich die Vorschrift des 702 ABs. 2 S. 2 ZPO nicht eingehalten habe und deswegen der Widerspruch unbeachtlich ist.

Was nun?

gegen den VB widersprechen?
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Anahid
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#2

27.02.2020, 18:13

Nochmals Widerspruch in maschinell lesbarer Form einreichen (s. heutige Diskussion im Bezug auf einen VB). Sofern zwischenzeitlich ein VB erlassen wurde, wird der Widerspruch als Einspruch gewertet. Nur: sollte tatsächlich bereits ein VB erlassen worden sein, hast Du ein ganz anderes Problem: die Vollstreckbarkeit.
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RA-Tübingen

#3

27.02.2020, 18:25

Die WIderspruchfrist ist gestern abgelaufen.

Die bekommen den Widerspruch doch noch postalisch von Stuttgart nach Hagen geschickt. Reicht das nicht?

SOrry aber was ist in maschinell lesbarer Form?
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Adora Belle
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#4

27.02.2020, 18:32

https://www.mahngerichte.de/de/aktuelles.html

Du fragst ob das reicht? Das musst Du doch wissen, Du bist der Anwalt. Ganz ehrlich - statt hier das Forum mit jedem Problemchen vollzuschreiben, das Dir quer sitzt, solltest Du Dich mit dem Gesetz beschäftigen. Dafür hast Du ja wohl studiert. Momentan ist das Forum so eine Art Fernwartungs-Sekretariat für Dich. Das fällt dir über kurz oder lang auf die Füße.
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#5

27.02.2020, 18:34

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... mand=start

Darüber musst du alles im Mahnverfahren abwickeln. Du kannst entweder Ausdrucke in maschinell lesbarer Form erzeugen und dann per Post ans Gericht schicken oder du erstellst Dateien und schickst diese über beA.

Wenn du die Form bisher nicht eingehalten hast, nützt dir auch das weiterschicken deines falschen Widerspruchs nichts.
RA-Tübingen

#6

27.02.2020, 19:19

Das stimmt so nicht, ich bin ja nur aus einer Kanzlei ausgeschieden und ich habe mit Mahnbescheid in der Vergangenheit eben nichts zu tun gehabt deswegen bin ich für eure Hilfe und Tipps sehr dankbar.
Der Mahnbescheid ginge gegen mich persönlich und ich habe es nur über meine Kanzlei bearbeitet ich kann ja auch den Widerspruch einfach persönlich ohne über die Kanzlei noch mal nachfragen faxen, ich bin ja persönlich nicht an eine Form gebunden
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Soenny
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#7

28.02.2020, 08:28

Ich schließe mich Adora an. Als Anwalt solltest du wissen, was und vor allem wie was zu regeln ist, ansonsten solltest du wissen wo man zu suchen hat. Das Forum kann wirklich nicht deine Ersatz-Refa sein und dafür ist das Forum auch nicht gedacht.

Abgesehen davon, ist das jetzt auch noch Rechtsberatung.

Deshalb :closed
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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