Vollstreckungsbescheid

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RA-Tübingen

#1

27.02.2020, 11:14

Kann mir jmd helfen, ich habe das noch nie selbst gemacht.

Ich habe einen Mahnbescheid beantragt, ausdruck und ans gericht verschickt.

Jetzt sind zwei ab Zustellung vorbei und ich würde gerne den VB beantragen.

Gibt es dazu ein formular, das ich runterladen kann oder ein link?

Tausend dank
mrsgoalkeeper
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#2

27.02.2020, 11:15

online-mahnantrag
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Anahid
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#3

27.02.2020, 11:39

Wie unsere Torhüterin:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... mand=start

Bundesland angeben, wo Du beantragen willst und dann auf Folgeanträge gehen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RA-Tübingen

#4

27.02.2020, 11:56

ok geschafft, danke.

jetzt muss ich diese eine seite verschicken und darf sie nicht knicken, wegen des barcodes? Also DINa 4 umschlag oder geht knicken?
tinewepunkt
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#5

27.02.2020, 11:59

Die Seite darfst Du knicken, solltest nur nicht, da wo es auch steht, nichts mehr händisch hinzufügen/schreiben/notieren.
188F
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#6

27.02.2020, 12:00

Müssen Rechtsanwälte nicht inzwischen alle Anträge im gerichtlichen Mahnverfahren elektronisch an die Mahngerichte übermitteln?

Wir machen das alles elektronisch, daher weiß ich nicht genau, ob das Einreichen per Post dort noch akzeptiert wird. Aber ich meine, ich hätte hierzu so etwas gelesen.
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Dany1981
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#7

27.02.2020, 12:01

Man kann es wunderbar falten ohne den Barcode zu knicken. Bisher hat sich zumindest auch noch keiner bei mir beschwert, weil ich es falte.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#8

27.02.2020, 12:09

188F hat geschrieben:
27.02.2020, 12:00
Müssen Rechtsanwälte nicht inzwischen alle Anträge im gerichtlichen Mahnverfahren elektronisch an die Mahngerichte übermitteln?

Wir machen das alles elektronisch, daher weiß ich nicht genau, ob das Einreichen per Post dort noch akzeptiert wird. Aber ich meine, ich hätte hierzu so etwas gelesen.
Nein, Barcode-Verfahren reicht. Es darf nur nicht mehr das (alte) Formular verwendet werden.
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#9

27.02.2020, 12:10

188F hat geschrieben:
27.02.2020, 12:00
Müssen Rechtsanwälte nicht inzwischen alle Anträge im gerichtlichen Mahnverfahren elektronisch an die Mahngerichte übermitteln?
Nein, nicht elektronisch, sondern "in maschinell lesbarer Form". Das ist ja das Barcodeverfahren. Wir dürfen halt nicht mehr mit dem Kuli Kreuzchen malen.
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#10

27.02.2020, 12:11

Dany1981 hat geschrieben:
27.02.2020, 12:01
Man kann es wunderbar falten ohne den Barcode zu knicken. Bisher hat sich zumindest auch noch keiner bei mir beschwert, weil ich es falte.
Dito.

Wir machen den MB, VB, GV-Auftrag, Widerspruch usw. auch noch postalisch.
Es muss ja zumindest in maschinell lesbarer Form eingereicht werden.
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