Mahnbescheid förmlich Zustellen - Niederlande

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Jokull1908
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#1

18.02.2020, 17:03

Hallo ihr Lieben, :wink1

folgendes Problem.. Ich möchte gerne einen MB in die Niederlande zustellen lassen. Der Schuldner hat hier ein Ferienhaus und zahlt die Schornsteinfegerkosten nicht. Streitiges Gericht ist also auch hier, da hier der Leistungsort ist. Jetzt wurde der MB mit Hilfe Einschreiben/Rückschein versucht in NL dem Schuldner zuzustellen. Hat nicht geklappt, da ich annehme, dass der Schuldner nicht zuhause war, eine Meldung der Post im Briefkasten hatte, dass ein Einschreiben auf der Post zur Abholung liegt und sich dann dachte, ne hol ich nicht ab :teufel . Der MB ging nämlich an das Gericht zurück mit der Begründung "konnte nicht zugestellt werden/ wurde nicht abgeholt".

Jetzt sagte mir eine nette Dame vom Gericht, dass ich einen Antrag auf förmliche Zustellung beim Gericht stellen muss, damit ein GV vor Ort diesen MB zustellen kann. Wird ca. 65 € Kosten. :nachdenk

Jetzt meine Frage..

Hatte sowas schonmal jemand? Und hätte evtl. ein Muster? Ich habe leider dazu nichts gefunden, ob es einen auszufüllenden Antrag dafür gibt oder man den Antrag als Schriftsatz ans Amtsgericht schickt. Hatte den Art Fall jedenfalls noch nicht :kopfkratz

Vielen Dank schonmal :thx
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jojo
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#2

18.02.2020, 17:07

Grundsätzlich geht das formlos.

Ich grübel nur grade, ob der MB nicht übersetzt werden muss. Das würde dann kosten und bei Schornsteinfegerkosten dürften die Kosten für eine Übersetzung wahrscheinlich höher ausfallen...
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Jokull1908
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#3

19.02.2020, 13:04

Also mach ich ein kurzes Schreiben an das Gericht?

Ja sind diese Kosten und natürlich unsere Kosten. Wir wurden darauf hingewiesen, dass wir eine Erklärung abgeben müssen, da der MB sonst ohne Übersetzung verschickt wird. Allerdings wissen wir, dass der Schuldner gute Deutschkenntnisse hat. Zumal er unserem Mandanten sogar vor kurzen noch eine E-Mail geschrieben hat, dass er die Kosten nicht zahlen will.
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jojo
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#4

19.02.2020, 13:23

Tja, für die Zustellung reicht es, wenn er sagt, er spricht kein Deutsch. Dann muss übersetzt werden. Ob grundsätzlich bei einer Zustellung durch GVZ übersetzt werden muss, kann ich, wie gesagt nicht sagen.
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