Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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grete
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#1
12.02.2020, 12:34
Hallo,
welches Datum gebt Ihr im Mahnbescheid bei "Datum der Beauftragung" an?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
12.02.2020, 12:55
Das Datum wann wir den Auftrag zur Forderungsbeitreibung erhalten haben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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tinewepunkt
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#3
12.02.2020, 12:58
Ich gebe immer das Datum unserer Beauftragung an, also wann wir das Mandat angenommen haben, bzw. wann z. B. der erste Besprechungstermin war und somit die Mandatsübernahme.
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grete
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