Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
luisaschmtz123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 11.02.2020, 15:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

11.02.2020, 15:27

Hallo,

ich bin gerade dabei einen Mahnbescheid über ausstehende Mieten zu machen. Weiter sollen auch vorgerichtl. Anwaltskosten im Mahnbescheid mit geltend gemacht werden. Ich bin mir leider nicht sicher wie genau diese berechnet werden aber ich glaube (2300 Geschäftsgebühr + Anrechnung 3305 + 7002 PTK + MwSt = Endbetrag) ist das so richtig?
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

12.02.2020, 13:23

Nein, du musst keine Anrechnung berücksichtigen. Die nimmt das Mahngericht von sich aus vor in den Mahnbescheidskosten.
luisaschmtz123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 11.02.2020, 15:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#3

12.02.2020, 15:50

Aber ich habe jetzt schon mehrere Monierung bekommen, in denen die Rechtsanwaltskosten bemängelt wurden :(
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

12.02.2020, 16:45

Du musst im Mahnbescheid bei Auslagen und Nebenforderung in dem Punkt "Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit" den Gesamtbetrag der vorgerichtlichen Kosten angeben (bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten ohne Mehrwertsteuer), also z.B. bei einem Streitwert von bis 500,00 € = 83,54 € (1,3 GG 58,50 € + PTA 11,70 € + MwSt 13,34 €). Weiter musst Du den Gegenstandswert der vorgerichtlichen Tätigkeit angeben und in Welcher Höhe auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist; in dem Beispielfall hier wäre das die Hälfte der GG = 29,25 €.

Wenn Du das so eingetragen hast, sollte es auch keine Monierung geben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
luisaschmtz123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 11.02.2020, 15:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#5

13.02.2020, 09:23

Viele Dank :)
chelly2103
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 24.10.2019, 13:43
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

15.04.2020, 10:52

Daran anknüpfend habe ich ebenfalls eine Frage. Wir haben als Hauptforderung mehrere Rechnungen die ich jeweils eingegeben habe (etwas mehr als 700€ insgesamt). Unser Mandant möchte auch noch die Mahngebühren für jede Rechnung (insgesamt 30€) im Mahnantrag mit aufnehmen lassen. Diese trage ich ja dann bei den Nebenforderungen ein.

Meine Frage ist nun, rechne ich die dann zum Gegenstandswert der Rechtsanwaltskosten hinzu oder trage ich da nur die Summe der Hauptforderung ein? :kopfkratz

Liebe Grüße
Glück ist, Sand unter den Füßen, Wind im Haar, Salz auf der Haut und Meeresrauschen in den Ohren
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

15.04.2020, 11:01

Wie Du richtig angibst, sind Mahnkosten eine Nebenforderung. Nebenforderungen erhöhen den Streitwert nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
chelly2103
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 24.10.2019, 13:43
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#8

15.04.2020, 11:07

Anahid hat geschrieben:
15.04.2020, 11:01
Wie Du richtig angibst, sind Mahnkosten eine Nebenforderung. Nebenforderungen erhöhen den Streitwert nicht.
Danke für die schnelle Antwort (:
Glück ist, Sand unter den Füßen, Wind im Haar, Salz auf der Haut und Meeresrauschen in den Ohren
Antworten