Hallo,
ich bin gerade dabei einen Mahnbescheid über ausstehende Mieten zu machen. Weiter sollen auch vorgerichtl. Anwaltskosten im Mahnbescheid mit geltend gemacht werden. Ich bin mir leider nicht sicher wie genau diese berechnet werden aber ich glaube (2300 Geschäftsgebühr + Anrechnung 3305 + 7002 PTK + MwSt = Endbetrag) ist das so richtig?
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
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Nein, du musst keine Anrechnung berücksichtigen. Die nimmt das Mahngericht von sich aus vor in den Mahnbescheidskosten.
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Aber ich habe jetzt schon mehrere Monierung bekommen, in denen die Rechtsanwaltskosten bemängelt wurden
- Anahid
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Du musst im Mahnbescheid bei Auslagen und Nebenforderung in dem Punkt "Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit" den Gesamtbetrag der vorgerichtlichen Kosten angeben (bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten ohne Mehrwertsteuer), also z.B. bei einem Streitwert von bis 500,00 € = 83,54 € (1,3 GG 58,50 € + PTA 11,70 € + MwSt 13,34 €). Weiter musst Du den Gegenstandswert der vorgerichtlichen Tätigkeit angeben und in Welcher Höhe auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist; in dem Beispielfall hier wäre das die Hälfte der GG = 29,25 €.
Wenn Du das so eingetragen hast, sollte es auch keine Monierung geben.
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Viele Dank
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Daran anknüpfend habe ich ebenfalls eine Frage. Wir haben als Hauptforderung mehrere Rechnungen die ich jeweils eingegeben habe (etwas mehr als 700€ insgesamt). Unser Mandant möchte auch noch die Mahngebühren für jede Rechnung (insgesamt 30€) im Mahnantrag mit aufnehmen lassen. Diese trage ich ja dann bei den Nebenforderungen ein.
Meine Frage ist nun, rechne ich die dann zum Gegenstandswert der Rechtsanwaltskosten hinzu oder trage ich da nur die Summe der Hauptforderung ein?
Liebe Grüße
Meine Frage ist nun, rechne ich die dann zum Gegenstandswert der Rechtsanwaltskosten hinzu oder trage ich da nur die Summe der Hauptforderung ein?
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Wie Du richtig angibst, sind Mahnkosten eine Nebenforderung. Nebenforderungen erhöhen den Streitwert nicht.
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