Mahnbescheid gegen JobCenter?!

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Manuel
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#1

11.02.2020, 10:33

Wir haben gegen einen Bescheid des JobCenters Rechtsmittel eingelegt. Das JobCenter hat diesem vollumfänglich stattgegeben und uns schriftlich mitgeteilt, dass die uns im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten auf Antrag erstattet werden, .... jetzt kommts... soweit sie notwendig und nachgewiesen werden.
Ferner sollten wir unseren Antrag direkt an eine andere Agentur - Rechtsbehelfsstelle - stellen und abschließend schrieb das JobCenter, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten als notwendig anerkannt wird.

Ich habe daraufhin eine Rechnung erstellt und unter Verweis und Beifügung des Schreibens der Widerspruchsstelle die Rechnung an die Rechtsbehelfsstelle geschickt. Keine Reaktion.
Trotz zweier Nachfragen keinerlei Reaktion.
Die Sachbearbeiterin der Widerspruchsstelle im JobCenter teilte mir auf telef. Nachfrage mit, dass sie unsere dortige Erinnerung auch noch mal an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet hat zw. Erledigung.

Wie gehe ich nun weiter vor. Mahnbescheid gegen wen? Widerspruchsstelle (JobCenter) ist in NRW und die Rechtsbehelfsstelle die Agentur für Arbeit Berlin Mitte.

Kennt den Sachverhalt hier jemand? Danke.
Feldhamster
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#2

11.02.2020, 13:20

Ich habe in solchen Fällen immer den GF des Jobcenters angeschrieben, den Sachverhalt dargelegt, Kopien unserer Schreiben mit Kostenrechnung und Mahnschreiben beigefügt und den GF gebeten, sich der Sache anzunehmen und für die Erstattung der Kosten Sorge zu tragen. Das hat immer geklappt.

MB hast du ja schon wieder das Problem, dass euer Mandant Antragsteller wäre und vermutlich SGB II-Bezieher. Also PKH beantragen etc....
Manuel
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#3

12.02.2020, 08:41

Feldhamster hat geschrieben:
11.02.2020, 13:20
Ich habe in solchen Fällen immer den GF des Jobcenters angeschrieben, den Sachverhalt dargelegt, Kopien unserer Schreiben mit Kostenrechnung und Mahnschreiben beigefügt und den GF gebeten, sich der Sache anzunehmen und für die Erstattung der Kosten Sorge zu tragen. Das hat immer geklappt.

MB hast du ja schon wieder das Problem, dass euer Mandant Antragsteller wäre und vermutlich SGB II-Bezieher. Also PKH beantragen etc....
Gute Idee; vielen Dank.

Den GF des Jobcenters in NRW oder der Rechtshilfestelle in Berlin?
Den Namen erfrage ich dann einfach telefonisch oder einfach "zu Händen des Geschäftsführers"?
Ja, einen Mahnbescheid wollte ich mir einfach ersparen.
Feldhamster
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#4

12.02.2020, 13:16

Ich würde beide Jobcenter anschreiben, um keine weitere Zeit zu verlieren.

Die Namen der GF sind häufig im Impressum der Homepages zu finden.
Manuel
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#5

12.02.2020, 13:47

Feldhamster hat geschrieben:
12.02.2020, 13:16
Ich würde beide Jobcenter anschreiben, um keine weitere Zeit zu verlieren.

Die Namen der GF sind häufig im Impressum der Homepages zu finden.
Klasse. Danke.
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