Teil-Widerspruch
Verfasst: 07.02.2020, 13:00
Hallo, wir haben einen MB gemacht über 3 x 176,00 € und 1 x 1.548,00 € sowie 179,27 € Nebenforderung aus Anrechnung der Gebühr für vorgerichtliche Tätigkeit.
Der Gegner hat jetzt Teil-Widerspruch wegen der Zinsen und gesamten Verfahrenskosten eingelegt. Wegen des Restes ist ein Teil-VB ergangen.
Habe jetzt ein FoKo angelegt nur wegen der Hauptforderungen. Das wurde komplett gezahlt.
Will jetzt ein weiteres FoKo anlegen wegen der widersprochenen Dinge. Da will ich die 179,27 rein packen und alle Zinsen und die AK und GK MB. Ist das richtig? Insoweit muß ja jetzt die Klage begründet werden. Ich bin irgendwie auf dem falschen Dampfer. Es mujß ja auch angerechnet werden. Was verbleibt denn jetzt noch als eigentliche Forderung für die Klagebegründung? Etwa nur die Zinsen? Ich meine die 179,27 auch als Schadenersatz. Die Gebühr des MB muss dann angerechnet werden, oder?
Der Gegner hat jetzt Teil-Widerspruch wegen der Zinsen und gesamten Verfahrenskosten eingelegt. Wegen des Restes ist ein Teil-VB ergangen.
Habe jetzt ein FoKo angelegt nur wegen der Hauptforderungen. Das wurde komplett gezahlt.
Will jetzt ein weiteres FoKo anlegen wegen der widersprochenen Dinge. Da will ich die 179,27 rein packen und alle Zinsen und die AK und GK MB. Ist das richtig? Insoweit muß ja jetzt die Klage begründet werden. Ich bin irgendwie auf dem falschen Dampfer. Es mujß ja auch angerechnet werden. Was verbleibt denn jetzt noch als eigentliche Forderung für die Klagebegründung? Etwa nur die Zinsen? Ich meine die 179,27 auch als Schadenersatz. Die Gebühr des MB muss dann angerechnet werden, oder?