Hallo, wir haben einen MB gemacht über 3 x 176,00 € und 1 x 1.548,00 € sowie 179,27 € Nebenforderung aus Anrechnung der Gebühr für vorgerichtliche Tätigkeit.
Der Gegner hat jetzt Teil-Widerspruch wegen der Zinsen und gesamten Verfahrenskosten eingelegt. Wegen des Restes ist ein Teil-VB ergangen.
Habe jetzt ein FoKo angelegt nur wegen der Hauptforderungen. Das wurde komplett gezahlt.
Will jetzt ein weiteres FoKo anlegen wegen der widersprochenen Dinge. Da will ich die 179,27 rein packen und alle Zinsen und die AK und GK MB. Ist das richtig? Insoweit muß ja jetzt die Klage begründet werden. Ich bin irgendwie auf dem falschen Dampfer. Es mujß ja auch angerechnet werden. Was verbleibt denn jetzt noch als eigentliche Forderung für die Klagebegründung? Etwa nur die Zinsen? Ich meine die 179,27 auch als Schadenersatz. Die Gebühr des MB muss dann angerechnet werden, oder?
Teil-Widerspruch
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Ist die Nebenforderung denn nun mit tituliert und gezahlt? Oder wurde dagegen Widerspruch erhoben?
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Die Nebenforderung gehört nicht zu den Kosten des Verfahrens. Deshalb frage ich ja.
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Da gibt es nichts anzurechnen. Eigentlich müsstet Ihr ja sogar erweitern, auf die volle Geschäftsgebühr. Aber jedenfalls ist aus dem Betrag, der jetzt ins Verfahren übergeht, keine GG entstanden, und deshalb auch nichts anzurechnen.
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Jetzt noch einmal für Blöde (also für mich): die anteiligen außergerichtlichen KOsten sind Gegenstand des Teil-VB, also kann ich nur wegen dieses Betrages vollstrecken.
Die Kosten des MB (Anwalts- und Gerichtskosten) wegen derer widersprochen wurde, sind die "Schadenersatz" und meine Hauptforderung für eine Klagebegründung? Ebenso die Zinsen? Das sind die Beträge wegen derer widersprochen wurde
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Es ist ein Teil-VB ergangen, und den hat hat der Gegner nicht vollständig gezahlt? Ja, dann kannst Du den Rest vollstrecken. Und dann machst Du diesen Teil natürlich nicht mit der Klage geltend.
Der Rest ist Deine neue Hauptforderung.
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