MB über RA-Gebühren nach Zahlung Hauptforderung
Verfasst: 14.01.2020, 20:05
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Schuldner hat auf unser Mahnschreiben hin die Hauptforderung an die Mandantschaft gezahlt. Im Verwendungszweck wurde die Rg.-Nr. angegeben, ich habe die Zahlung daher auf die HF gebucht.
Ich möchte jetzt einen MB machen über die offenen RA-Gebühren. Wenn ich jetzt in RA-Micro einen MB erstellen will, meckert das Programm, dass die Hauptforderung bezahlt ist und der MB daher nicht gemacht werden kann.
Hat jemand eine Idee??
Würdet ihr die Gebühren als RA-Gebühren (Katalognummer 24) angeben oder lieber irgendetwas mit Verzugsschaden (welche Katalognummer wäre das dann?)?
Noch eine Frage:
Anrechnung ja oder nein?
(ich würde zu keine Anrechnung tendieren, da es sich auf eine gesonderte Forderung bezieht).
Vielen Dank!
folgender Sachverhalt:
Schuldner hat auf unser Mahnschreiben hin die Hauptforderung an die Mandantschaft gezahlt. Im Verwendungszweck wurde die Rg.-Nr. angegeben, ich habe die Zahlung daher auf die HF gebucht.
Ich möchte jetzt einen MB machen über die offenen RA-Gebühren. Wenn ich jetzt in RA-Micro einen MB erstellen will, meckert das Programm, dass die Hauptforderung bezahlt ist und der MB daher nicht gemacht werden kann.
Hat jemand eine Idee??
Würdet ihr die Gebühren als RA-Gebühren (Katalognummer 24) angeben oder lieber irgendetwas mit Verzugsschaden (welche Katalognummer wäre das dann?)?
Noch eine Frage:
Anrechnung ja oder nein?
(ich würde zu keine Anrechnung tendieren, da es sich auf eine gesonderte Forderung bezieht).
Vielen Dank!