Gegner zahlt bevor Schreiben raus ging

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Hilfereno
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#1

10.01.2020, 11:58

Hallo Ihr,

hatte einen neuen Auftrag von unseren Kunden, offene Forderungen einzutreiben.

Akte und Foku wurden angelegt und dann das Mahnschreiben erstellt.

Danach kam ein Anruf, dass der Gegner schon gezahlt hat.

Also Schreiben ging nicht raus!

Was kann man hier abrechnen? Kann man da überhaupt was abrechnen?
Feldhamster
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#2

10.01.2020, 13:56

Gegenüber eurem Mandanten könnt ihr immer abrechnen, wenn ein Auftrag erteilt worden ist. Fraglich ist, ob euer Mandant gegen den Gegner einen Kostenerstattungsanspruch hat, zB wegen Verzug.
Hilfereno
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#3

10.01.2020, 16:06

Danke für deine Antwort.

Ich muss mich korrigieren.

Das Schreiben ging nicht raus, weil der Gegner in Insolvenz war bzw. ist und die Frist für die Anmeldung zur Insolvenztabelle schon abgelaufen war.

Und bei der geringen Summe, hätte sich das nicht gelohnt.

Meine Kollegin will aber, dass ich schaue was man da abrechnen kann. Ich selber bin leider nicht schlauer geworden. Ich finde das sowieso schwachsinnig. Die Forderung beträgt knapp 70 Euro, in Verzug war er auf jeden Fall.
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Adora Belle
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#4

10.01.2020, 16:26

Ganz normale GG, evtl auch einfaches Schreiben.
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