Seite 1 von 1

Mahnbescheid gegen Mandanten

Verfasst: 23.12.2019, 13:25
von grete
Hallo,

mache gerade noch einen Mahnbescheid gegen säumigen Mandanten. Bei Prozessbevollmächtigten wegen Vorsteuerabzug kreuze ich ja bekanntlich nichts an. Wie ist das mit den offenen Forderungen. Gebe ich die brutto der netto an?

Danke für Eure Antwort. Ich wünsche allen schöne Feiertage :thx

Re: Mahnbescheid gegen Mandanten

Verfasst: 23.12.2019, 13:41
von Feldhamster
Brutto. Ihr müsst die USt ja abführen an das Finanzamt.