Zustellung an Prozessbevollmächtigte möglich?

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grete
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#1

18.12.2019, 12:57

Hallo,

ich soll einen Mahnbescheid erstellen. Die Schuldner sind unbekannt verzogen. Nun soll die Zustellung an die Prozessbevollmächtigten erfolgen. Meines Erachtens geht das nicht oder liege ich falsch? :angst
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Soenny
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#2

18.12.2019, 13:30

Geht nicht, Klage im Wege der öffentlichen Zustellung.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

18.12.2019, 13:44

MB = nein; aber bei einer Klage ist erst einmal zu prüfen, ob die PBV sich als zustellungsbevollmächtigt ausgegeben haben. Dann würde ich sehr wohl die Klage an die zustellen lassen, bevor ich hier mit öffentlicher Zustellung arbeiten würde.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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